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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/176-1

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen:

 

  1. Punkt 2 des Beschlussvorschlages wird wie folgt geändert:
    „2. die Finanzierung von „Kunst am Bau“ über Spenden erfolgen soll muss.“

 

  1. Punkt 4 „Finanzielle Auswirkungen“ des Sachverhaltes erhält nachfolgende Formulierung:
    „4. Die Umsetzung von Kunst am Bau muss sich an der durch Spenden akquirierten Summe orientieren und darf diese nicht überschreiten.
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Sachverhalt

Begründung des Beschlussvorschlages

Die Stadt Schleswig hat bereits für die Realisierung des Kulturhauses weit mehr Geld zur Verfügung gestellt, als sie ursprünglich beschlossen hatte.

 

Das jährlich anfallende Defizit soll nicht weiter betrachtet werden, wohl aber die möglicherweise anfallenden Kosten der Unterhaltung „der Kunst am Bau“.

 

Hierüber gibt es, nachvollziehbar, keine Zahlen im Beschlussvorschlag, was allerdings nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass sie anfallen werden.

 

Die bisherige Wortwahl im Beschlussvorschlag unter Punkt 2 “soll“ lässt den Schluss zu, dass bei nicht ausreichend eingeworbenen Mitteln, diese von der Stadt Schleswig getragen werden könnten.

 

Einen Ausschluss dieser Möglichkeit sehe ich nur in entsprechender Abänderung des Beschlussvorschlages durch die vorstehenden Änderungsanträge.

 

Ich bitte um Unterstützung dieser Sichtweise durch die Ausschussmitglieder.

 

Ratsherr Schröder

(parteilos)

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