Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/201
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- für das Wirtschaftsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung -
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service
- Verfasser*in:
- Bernd Reichelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss Abwasserentsorgung/Umweltdienste
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Vorberatung
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15.11.2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.12.2023
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Beschlussvorschlag
Unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst:
Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 sowie der Lagebericht der Schleswiger Stadtwerke
-Abwasserentsorgung- werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2022 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 werden festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 180.974,78 Euro soll als Eigenkapitalverzinsung an den Haushalt der Stadt Schleswig abgeführt werden.
Sachverhalt
1. Sachdarstellung
Die Werkleitung legt den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 für die Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Werkausschusssitzung von der Werkleitung erläutert und geht aus dem Jahresabschlussbericht hervor.
Der Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- wurde durch MKM Menke & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 180.974,78 Euro ab.
Die Werkleitung schlägt dem Werkausschuss vor, dahingehend eine Empfehlung abzugeben, den Gewinn in Höhe von 180.974,78 Euro als Eigenkapitalverzinsung an den Haushalt der Stadt Schleswig abzuführen.
Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung in der Höhe anzusetzen, wie sich die Kosten aus einer Vorrauschaurechnung ergeben (Kostendeckungsprinzip). Gebührenüberdeckungen sind entsprechend des KAG in eine Gebührenausgleichrückstellung einzustellen und in den Folgejahren wieder aufzulösen. Die Nachkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung für das Jahr 2022 ergab einen Gebührenunterschuss in Höhe von 407.969,99 Euro. Der Unterschuss wird durch eine Auflösung aus den Gebührenausgleichsrückstellungen ausgeglichen. Die noch vorhandenen Überschüsse in der Gebührenausgleichsrückstellung werden in den kommenden Jahren durch die gesetzliche Aufgabe aus der Selbstüberwachungsverordnung (SüVO), die gesamten vorhandenen Schmutz- und Regenwasserkanäle auf ihren betriebs- und funktionsfähigen Zustand zu überprüfen, vollständig wieder verbraucht.
Die Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- unterliegt der Aufsichtspflicht des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein. Die Ergebnisfeststellungen der Jahresabschlüsse durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig können erst erfolgen, wenn der Landesrechnungshof keine ergänzenden Feststellungen zu den Prüfungsberichten getroffen hat. Die Prüfungsberichte sind dem Landesrechnungshof zur Verfügung gestellt worden.
Da der Landesrechnungshof sich diesbezüglich noch nicht geäußert hat, empfiehlt die Werkleitung alle Beschlüsse mit dem Zusatz „unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst“ zu ergänzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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2
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öffentlich
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1,3 MB
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