Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/210
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung -
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Bernd Reichelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss Abwasserentsorgung/Umweltdienste
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Vorberatung
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15.11.2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.12.2023
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Beschlussvorschlag
1) Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2024 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:
1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 6.667.900 Euro
die Aufwendungen 6.663.800 Euro
der Jahresgewinn 4.100 Euro
1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 893.500 Euro
die Auszahlungen 893.500 Euro
2. Es werden festgesetzt
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen auf 484.100 Euro
2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-
tungsermächtigungen auf 0 Euro
2.3 der Höchstbetrag der Kassen-
kredite auf 1.000.000 Euro
2) Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Fassung vom 11. Dezember 2023 wird beschlossen. Der Absatz 4 des § 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält folgende Neufassung:
1. Im Rahmen der Straßenreinigung
a) Reinigungsklasse S 1 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,31 €
b) Reinigungsklasse S 2 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,94 €
2. Im Rahmen des Winterdienstes
a) Reinigungsklasse W1 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,29 €
b) Reinigungsklasse W2 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,22 €
Die 2. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft
Sachverhalt
1. Sachdarstellung
Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- den Wirtschaftsplan 2024 vor. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.
Der Wirtschaftsplan 2024 der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 05. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus
- dem Erfolgsplan,
- dem Vermögensplan,
- der Stellenübersicht,
- der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.
Erfolgsplan
Auf Basis der Kostenstellenrechnung und der Auftragsabrechnung 2022 und 2023 wurde eine Planrechnung für das Jahr 2024 durchgeführt. In den Erfolgsplan für das Jahr 2024 sind in Summe 6.667.900 Euro an Erträgen und 6.663.800 Euro an Aufwendungen eingestellt worden.
Die wesentlichen Umsatzerlöse ergeben sich aus der Abrechnung der Leistungspauschalen mit der Stadt Schleswig und den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren. In Abstimmung mit der Stadt Schleswig werden die Leistungspauschalen um 350 T€ auf 5,4 Mio. € erhöht. Auch für die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren ist eine Anpassung notwendig.
Das begründet sich daraus, dass die Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- einer Vielzahl gleichzeitig auftretender Einflüsse ausgesetzt sind. Die hohe Teuerungsrate führt zu steigenden Materialkosten, die Personalkosten erhöhen sich aufgrund der vereinbarten Tarifanpassung, und die Zinswende führt zu erhöhten Kapitalkosten für Fremdmittel.
Vom zu erwartenden Jahresgewinn in Höhe von 4.100 Euro sollen 50% an die Einrichtungsträgerin, die Stadt Schleswig, als Eigenkapitalverzinsung ausgeschüttet werden. Die andere Hälfte soll dem Eigenkapital zugeführt werden.
Vermögensplan
Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2024 betragen 893.500 Euro.
Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 484.100 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 1.000.000 Euro unverändert.
Stellenübersicht
Die Anzahl der Stellen bei der Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste – erhöht sich um einen Mitarbeiter.
Gebührenvorkalkulation
Die Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- erheben im Rahmen des Wirtschaftsplanes die satzungsmäßigen Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Gebührenkalkulation richtet sich nach den Vorschriften des Kommunal-Abgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG). Danach sollen die Benutzungsgebühren die Kosten der Einrichtung decken. Dazu gehören auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibungen. Für die Ermittlung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr ist eine Gebührenvorkalkulation zwingend erforderlich.
Aus der Gebührenvorkalkulation ergibt sich eine Anpassung sowohl bei den Straßenreinigungsgebühren als auch bei den Winterdienstgebühren.
Die Gebührenvorkalkulation hat für die Straßenreinigung in der Reinigungsklasse S 1 eine monatliche Anhebung um 0,05 € von 0,26 € auf 0,31 € je Frontmeterlänge und in der Reinigungsklasse S 2 um 0,17 € von 0,77 € auf 0,94 € je Frontmeterlänge ergeben.
Für den Winterdienst ergibt sich eine monatliche Anhebung in der Reinigungsklasse W 1 um 0,03 € von 0,26 € auf 0,29 € je Frontmeterlänge und in der Reinigungsklasse W 2 um 0,02 € von 0,20 € auf 0,22 € je Frontmeterlänge.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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öffentlich
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408,5 kB
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