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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/180

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Entgelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule der Stadt Schleswig (Entgeltordnung für die vhs der Stadt Schleswig) in Form der Drucksache VO/2023/180 beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 4 Ziffer 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss über Angelegenheiten der Kultureinrichtungen, an denen die Stadt Schleswig beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.

 

Der Finanzausschuss ist gemäß § 3 Ziffer 2 der ZustO für die Vorbereitung der Gebühren- und Beitragssatzungen für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung zuständig.

 

Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 28 Nummer 2 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO).

 

2. Sachdarstellung

Die Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Entgelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule der Stadt Schleswig (Entgeltordnung für die vhs der Stadt Schleswig) stammt aus dem Jahr 2014.

 

Diese wurde bereits durch die 1. Nachtragssatzung aus 2017 und die 2. Nachtragssatzung aus 2021 geändert (Aufnahme von Ermäßigungstatbeständen sowie Anpassung der Rücktrittsfrist für Bildungsurlaubsseminare).

 

Nunmehr ist es erneut erforderlich die Satzung anzupassen.

 

Die Änderungen sowie deren Begründungen können den Anlagen zur Drucksache entnommen werden.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Keine

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Anlagen

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