Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/181
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Erlass einer Haushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan der Stadt Schleswig für das Haushaltsjahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2023
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.12.2023
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung inkl. Anlagen für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vor.
2. Sachdarstellung und Faktoren
Der Haushaltsplan wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) aufgestellt. Er ist unterteilt in den Ergebnisplan, der alle Erträge (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) gegenüberstellt sowie den Finanzplan, der alle Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit abbildet. Untergliedert wird der Haushalt in Teilpläne auf Basis der gebildeten Produkte. Auf Grundlage der Produkte sind Budgets gebildet worden. Die Regeln zur Bewirtschaftung der Budgets sind Bestandteil der Haushaltssatzung.
Der Ergebnisplan weist in der vorgelegten Fassung einen Jahresfehlbetrag i. H. v. knapp 4,76 Mio. € aus. Nachstehend sind wesentliche Veränderungen ab 100.000 € gegenüber dem Vorjahr aufgeführt:
Verbesserungen:
1. |
Gewerbesteuer |
+ 1.633 T€ Erträge |
2. |
Bewirtschaftung der Grundstücke |
- 956 T€ Aufwand |
3. |
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte im Produkt Integration |
+ 898 T€ Erträge |
4. |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
- 516 T€ Erträge |
5. |
Schülerbeförderungskosten |
- 350 T€ Aufwand |
6. |
Konzessionsabgaben Schleswiger Stadtwerke GmbH |
+ 300 T€ Erträge |
7. |
Geschäftsaufwendungen im Produkt Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen (einmaliger Mehraufwand in 2023 für Wettbewerb Bürgerforum und Parkhaus) |
- 237 T€ Aufwand |
8. |
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens im Produkt Kreisstraßen |
- 150 T€ Aufwand |
9. |
Kostenerstattungen im Produkt Integration |
+ 170 T€ Erträge |
10. |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
+ 115 T€ Erträge |
11. |
Geschäftsaufwendungen im Produkt Tourismus (einmalige Mehraufwendungen in 2023) |
- 128 T€ Aufwand |
12. |
Schulkostenbeiträge über alle Schulprodukte |
+ 100 T€ Erträge |
13. |
Grundsteuer B auf Basis der festgesetzten Vorauszahlungen |
+ 100 T€ Erträge |
Verschlechterungen:
1. |
Gewinnablieferung Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH |
- 5.800 T€ Erträge |
2. |
Schlüsselzuweisungen |
- 1.978 T€ Erträge |
3. |
Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden |
- 768 T€ Erträge |
4. |
Mietaufwendungen im Produkt Integration |
+ 646 T€ Aufwand |
5. |
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
+ 508 T€ Aufwand |
6. |
Sicherheitsdienst und Willkommenskultur im Produkt Integration |
+ 463 T€ Aufwand |
7. |
Neukalkulation der Leistungspauschalen an den EB Umweltdienste über alle Produkte |
+ 350 T€ Aufwand |
8. |
Kreisumlage |
+ 282 T€ Aufwand |
9. |
Zuweisungen und Zuschüsse vom Land im Produkt Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßn. (in 2023 Fördermittel aus dem Innenstadtprogramm) |
- 276 T€ Erträge |
10. |
Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben |
- 267 T€ Erträge |
11. |
Reinigung angemieteter Unterkünfte im Produkt Integration |
+ 240 T€ Aufwand |
12. |
Personalaufwendungen über alle Produkte |
+ 222 T€ Aufwand |
13. |
Ausstattung angemieteter Unterkünfte im Produkt Integration |
+ 217 T€ Aufwand |
14. |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Kreis (Schülerbeförderung) |
- 205 T€ Erträge |
15. |
Neukalkulation der Software- und Wartungskosten für alle Budgets im Produkt IT |
+ 174 T€ Aufwand |
16. |
Zinsaufwendungen an Kreditinstitute |
+ 167 T€ Aufwand |
17. |
Gewerbesteuerumlage |
+ 150 T€ Aufwand |
In der Haushaltsdrucksache sind darüber hinaus alle Abweichungen des Ergebnisplanes ab 10.000 € gegenüber dem Ansatz des Vorjahres auf den Seiten 18 bis 25 erläutert.
Unter Berücksichtigung der voraussichtlich bis Ende 2024 aufgelaufenen Defizite von rd. 4,7 Mio. € sowie der in den folgenden drei Jahren (2025-2027) entstehenden Defizite von rd. 21,0 Mio. €, wird sich das Defizit im Ergebnishaushalt Ende 2027 voraussichtlich auf rd. 25,7 Mio. € belaufen. In diesem Zusammenhang wird auf die Übersicht zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf Seite 7 verwiesen.
Das Investitionsvolumen steigt von 20,2 Mio. € in 2023 auf 28,5 Mio. € im Haushaltsjahr 2024 und setzt damit ein deutliches Zeichen für die regelmäßigen und zwingend notwendigen Investitionen in die städtische Infrastruktur.
Das Investitionsvolumen wird dominiert von dem Bau des “Kulturhaus auf der Freiheit“. Hier sind 12,0 Mio. € in 2024 und weitere rd. 12,2 Mio. € in den Folgejahren als Auszahlungen vorgesehen.
Weitere Großprojekte wie:
- Neubau Parkhaus Königstraße (rd. 10,7 Mio. €)
- Bürgerforum (rd. 10,7 Mio. €)
- Ausbau Flensburger Straße (rd. 10,0 Mio. €)
- Sanierung Fachräume Lornsenschule (rd. 7,0 Mio. €)
- Erweiterung Dannewerkschule (rd. 5,0 Mio. €)
summieren sich mit allen anderen Maßnahmen in den Jahren 2025 bis 2027 auf rd. 61,0 Mio. € Investitionsvolumen.
Mit ihren Investitionsmaßnahmen trägt die Stadt Schleswig auch zur wirtschaftlichen Erholung in der Region bei. Die geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab 50.000 € sind auf den Seiten 26 bis 46 dargestellt. Soweit für Investitionen entsprechende Förderbescheide vorliegen, wurden diese entsprechend veranschlagt.
Eine Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten (ohne Umschuldung und Kassenkredite) ist auf Seite 15 zusammengestellt. Demnach beträgt der Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2024 voraussichtlich 39,4 Mio. € und wächst innerhalb von vier Jahren voraussichtlich auf 109,4 Mio. € an. Vor dem Hintergrund der beantragten und in Aussicht gestellten Fördermittel für die Maßnahme “Kulturhaus auf der Freiheit“ ist davon auszugehen, dass sich die Verschuldung nicht in der Höhe entwickelt wie derzeit geplant.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 6,32 Mio. € (s. Seite 655); er ist für folgende Maßnahmen vorgesehen (voraussichtliche Fördermaßnahmen sind in fetter Kursivschrift aufgeführt):
- Bau Kulturhaus auf der Freiheit 3.920 T€
- ARAP für geleistete Zuwendungen
-RW Kanal Gewerbegebiet B-Plan 400 T€
- ARAP für geleistete Zuwendungen
-RW Kanal Gewerbegebiet B-Plan 40 c 740 T€
- Erschließung Gewerbegebiet B-Plan 93 500 T€
- Erschließung Gewerbegebiet B-Plan 40 c 760 T€
Die geplante Entwicklung der Liquidität ist dem Finanzplan zu entnehmen. Es ist darauf hinzuweisen, dass mittelfristig wieder Kassenkredite benötigt werden.
3. Bewertung/Handlungsbedarf/Lösungsmöglichkeiten
Die positiven Jahresergebnisse der Vergangenheit basieren überwiegend aus ergebnisverbessernden Erträgen durch Einmaleffekte aus:
- den Grundstückserlösen
- der Gewinnausschüttungen von Beteiligungen
- dem Gewerbesteueraufkommen
- der Abrechnungen für die Einkommensteuerbeteiligung
Solche Einmaleffekte sind zukünftig nicht erkennbar und führen somit zu den negativen Jahresergebnissen im Planungszeitraum bis 2027. Die Ergebnisse zeigen, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Schleswig nach wie vor nicht gegeben ist. In diesem Zusammenhang ist auf die Übersicht über die noch nicht umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auf Seite 48, auf die Übersicht über die Steuereinnahmen und wichtigsten Finanzzuweisungen sowie die Umlagen auf Seite 14 sowie auf die Übersicht zur Ausschöpfung der Steuer- und sonstigen Einnahmequellen auf Seite 53 zu verweisen.
Die Stadt setzt in diesen weltpolitischen und wirtschaftlich schwierigen Zeiten erneut deutliche Akzente. Ziel muss es aber sein, weitere Ertragspotentiale zu erkennen und umzusetzen und vor allem zusätzliche Aufwendungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren; ergebnisverbessernde Maßnahmen sind mittelfristig unerlässlich.
Weitere Erläuterungen erfolgen im Rahmen der Beratungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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