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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/206

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird die Einführung einer Beherbergungssteuer („Bettensteuer“) in der Stadt Schleswig zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen.

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Sachverhalt

Begründung des Beschlussvorschlages

Die Haushaltslage der Stadt Schleswig erfordert es dringend, nicht nur Ausgaben zu kürzen, sondern auch neue Einnahmequellen zu erschließen. Die Beherbergungssteuer ist dafür ein geeignetes Mittel. Sie kann zur Stadtentwicklung eingesetzt werden. Von den Investitionen in öffentliche Gebäude und Infrastruktur profitieren sowohl Gäste wie die Bewohnerinnen und Bewohner von Schleswig.

 

Die Beherbergungssteuer, auch Bettensteuer genannt, wird in Hotels und Ferienwohnungen von den Gästen erhoben, die in der jeweiligen Stadt ihren Urlaub verbringen oder aus anderen privaten Gründen übernachten. Geschäftsreisende werden nicht besteuert.

 

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und § 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).

 

Beispiele für bereits erhobene Bettensteuern (aus https://www.adac.de/reise-

freizeit/ratgeber/reisetipps/bettensteuer/#bettensteuer-–-30-staedte-haben-sie):

 

  • Berlin 5 %
  • Bremen und Bremerhaven 5 %
  • Flensburg 7,5 %
  • Hamburg: gestaffelter Festbetrag von 0,50 Euro bei Netto-Übernachtungspreis bis 25 Euro bis zu 3 Euro bei Netto-Übernachtungspreis bis 150 Euro

 

Für die GRÜNEN-Fraktion

Sina Clorius

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