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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/119-1

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, den § 7 Unterpunkt (9) der Gestaltungssatzung Altstadt/Holm ersatzlos zu streichen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die seinerzeitige Begründung zum § 7 Unterpunkt (9) lautete:

 

Zu Dachaufbauten zählen auch Anlagen zur Nutzung von Solarthermie oder Photovoltaik. Aus energiepolitischer Sicht ist die Nutzung dieser Anlagen sinnvoll. Im Altstadtbereich sind sie jedoch besonders ortsbildfremd und beeinträchtigen das historische Straßenbild.

 

In Abwägung der verschiedenen Belange wird daher im vorliegenden Fall der historische Gestaltungskanon der Stadt Schleswig höher gewichtet als die entsprechenden energiepolitischen Belange. Daher ist die Anbringung von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen nur an straßenabgewandten Dachseiten zulässig.

 

Bereits im Jahr der Beschlussfassung war der Selbstverwaltung also die Nutzung der Solarthermie und Photovoltaik energiepolitisch wichtig. Die seither erfolgten, gravierenden Veränderungen im Energiebereich haben nicht zu Letzt den Bund und die Länder zu finanziellen Förderungen für private Haushalte bei Installation solcher Anlagen geführt.

 

Die Begründung, dass diese Anlagen im Bereich der Altstadt und auf dem Holm das historische Stadtbild beeinträchtigen sehe ich nicht. Vielmehr sehe ich eine ungerechtfertigte Benachteiligung der Bewohner*Innen im Bereich Altstadt/Holm sich selbst klimaneutraler Verhalten zu können, von Fördermitteln ausgegrenzt zu sein eben dies zu erlangen und davon abgehalten werden, sich dem Weg zur Klimaneutralität der Stadt Schleswig anschließen zu können.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich. 

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