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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/191

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über eine erneute Veränderungssperre für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen B-Plans Nr. 113 für das Gebiet -beidseitig der Flensburger Straße zwischen der Bundesstraße B 201 im Norden und der Straße ‚Zum Schliekieker‘ im Süden und bis einschl. des Grundstücks Flensburger Straße 134 im Osten sowie angrenzend an den nördlich liegenden B-Plan Nr. 50- wird in der vorliegenden Fassung mit einer Frist von einem Jahr beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung über städtebauliche Satzungen vor.

 

2. Sachdarstellung

Am 24.11.2020 hat der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38A für das Gebiet -beidseitig der Flensburger Straße (Kreisstraße K 44) im Bereich der Straße Lattenkamp und im nordwestlichen Bereich des Grundstücks Flensburger Straße 61- mit dem Ziel der Regulierung der zentrenrelevanten Sortimente in Einzelhandelsbetrieben beschlossen. Diese notwendige Regulierung beruft sich auf die Ziele der Raumordnung gemäß Kapitel 3.10 der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes des Landes Schleswig-Holstein. Am 14.12.2020 hat die Ratsversammlung zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschlossen. Diese trat am 22.12.2020 in Kraft und galt für zwei Jahre. Da die Bauleitplanung Ende 2022 noch nicht abgeschlossen war und die Planung weiterhin gesichert werden sollte, wurde die Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 um ein weiteres Jahr verlängert.

 

Im Jahr 2023 stellte sich heraus, dass es erforderlich ist, die zentralen Planungsabsichten auf benachbarte B-Plangebiete auszuweiten. Der B-Plan Nr. 36 und Nr. 38B sind hiervon betroffen. Daher wurde entschieden, ein komplett neues Bauleitplanverfahren aufzustellen (B-Plan Nr. 113, parallel dazu die 30. Änderung des F-Plans; Aufstellungsbeschluss vom 28.03.2023). Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 17.07. bis 21.08.2023 hat sich herausgestellt, dass sich das Verfahren wesentlich komplexer gestaltet, als dies im Vorwege abzusehen war. Die Abwägung der Stellungnahmen einer Vielzahl von lokalen Gewerbetreibenden erweist sich als komplex und zeitintensiv. Weiterhin sind vertiefende Abstimmungen mit Behörden, insbesondere mit der Landesplanungsbehörde notwendig, um das weitere Verfahren vorantreiben zu können. Diese besonderen Umstände erfordern den Beschluss über eine erneute Veränderungssperre.

 

Da sich der Geltungsbereich des neu aufgestellten B-Plans Nr. 113 im Vergleich zur ursprünglich aufgestellten 1. Änderung des B-Plans Nr. 38A geändert hat, wird davon abgesehen, die bestehende Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 2 BauGB für ein weiteres Jahr zu verlängern. Stattdessen soll die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 3 BauGB erneut für den entsprechenden Geltungsbereich des neu aufgestellten B-Plans Nr. 113 erlassen werden, mit einer Frist von einem Jahr.

 

3. Handlungsbedarf

Es wird empfohlen, zur Sicherung der Planungsziele des neu aufgestellten B-Plans Nr. 113, die Satzung über die erneute Veränderungssperre mit einer Frist von einem Jahr zu beschließen.

 

4. Finanzierung

Die Planungskosten trägt die Stadt Schleswig. Die Höhe der Kosten ist derzeit nicht bekannt.

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