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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/190

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Der vorliegende Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich der Bundesstraße 201, östlich der Photovoltaikanlage und westlich der Straße ‚Haferteich‘ und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

Sowohl der Recyclinghof als auch die Umschlaghalle, betrieben von der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH, kurz ASF, wurden in der Vergangenheit wiederholt umgebaut, erweitert oder ertüchtigt. Zudem wurden auf dem Gelände im Jahr 2009 ein Verwaltungsgebäude mit Aufenthalts- und Sanitärbereich für die Mitarbeiter und ein Gebäude mit Lager- und Werkstattbereich errichtet. Neben den bereits beschriebenen Funktionsbereichen, sind noch die Nutzung des Standortes als Behälterlager mit Behälterwaschplatz, die Containerstellflächen, die LKW- und PKW-Stellplätze sowie die Werkstatt zu erwähnen.

Am Standort werden zurzeit 38 Mitarbeiter beschäftigt. Den Recyclinghof nutzen jedes Jahr rd. 70.000 Kunden, mit steigender Tendenz.

Aufgrund der Vielzahl der abgebildeten Funktionen und der begrenzten Nutzfläche, bietet der im Außenbereich befindliche Ist-Standort nicht das notwendige Erweiterungspotential. Die bisherige parallele Nutzung der vorhandenen Betriebsfläche von privaten und gewerblichen Anlieferungen über eine gemeinsame Zufahrt und den daraus folgenden Mischverkehrssituationen, führen nachhaltig zu Problemen und Gefahrensituationen, die den Standort als Abfallumschlagsanlage und operativen Logistikstandort einschränken. Die steigenden angelieferten Abfallmengen, einhergehend mit einem ansteigenden Aufkommen von An- und Abtransporten sowie dem Erfordernis, Kapazitäten und Flächen für die weitergehende Abfalltrennung im Sinne des Kreislaufgesetzes (KrWG) anzubieten, haben die ASF veranlasst, Überlegungen zur zukunftssicheren Entwicklung und Erweiterung des Betriebsstandortes anzustellen.

 

Zur zukunftssicheren Entwicklung des Betriebsstandortes sind folgende Maßnahmen geplant, die abschnittsweise und im laufenden Betrieb umgesetzt werden sollen: 

 

1) Verlegung des Recyclinghofes mit einer eigenen Zu- und Ausfahrt zur Entkoppelung der gewerblichen und privaten Verkehrsströme,

2) Neubau von Umschlaghallen mit verbesserten Logistikflächen und einer zukunftsangemessenen Flächenbemessung,

3) Vergrößerung und Optimierung des Behältermanagements mit Werkstatt und Behälterwaschanlage zur Bewirtschaftung des „Mehrtonnensystems“,

4) Schaffung von Fahrzeug- und Containerstellflächen für die Sammel- und Transportfahrzeugflotte.

 

Perspektivisch können die Erfordernisse einer operativen Tätigkeitserweiterung folgende zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden lassen:

 

- Erweiterung der Personalunterkünfte,

- Erweiterung der Werkstattbereiche,

- Erweiterung der Verwaltungs- und Büroflächen,

- Ausweisung von Mitarbeiterparkplätzen.

 

Wesentliche Planungsziele sind somit die Sicherung und nachhaltige Entwicklung des Betriebsstandortes der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg im Sinne der Daseinsvorsorge.

 

Mit dem Vorentwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Zeit vom 14.02.2023 bis 17.03.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden in der beigefügten Abwägungstabelle dargestellt. Eingegangene Hinweise wurden berücksichtigt.

 

3. Handlungsbedarf

Um die notwendige Erweiterung des von der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH betriebenen Standortes der Abfallentsorgung und des Recyclinghofes zu ermöglichen, ist neben der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan weist Gebiete aus, die im Rahmen des Bebauungsplans konkret festgesetzt werden.

 

4. Finanzierung

Durch die Planung entstehen der Stadt keine Kosten. Die zu erwartenden Kosten von 340.000 Euro für die Sanierung der Straße Haferteich durch den Fachdienst Tiefbau sind im Haushalt für das kommende Jahr eingestellt.

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Anlagen

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