Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/173

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 8 (1), 1) b. der Hauptsatzung der Stadt Schleswig ist der Bau-, Klima- und Umweltausschuss u.a. für Naturschutz und Landschaftspflege zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Der Sachstandsbericht über die Baumaßnahmen und Projekte im Bereich des öffentlichen Grüns ist als Anlage beigefügt.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...