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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/178

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss ergibt sich aus § 2, Abs. 5. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig in Verbindung mit §8 Abs. 1 b der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.

 

2. Sachdarstellung

Für den Alten Friedhof auf dem Stadtfeld wurde von der Stadt Schleswig eine sogenannte Gartendenkmalpflegerische Zielplanung beauftragt. Dies erfolgte auf Anregung und mit finanzieller Unterstützung der Gartendenkmalpflege beim Landesamt für Denkmalpflege in Kiel. Das Gutachten entstand ab Juli 2022 bis Juli 2023 (über eine Vegetationsperiode) durch das Büro Hackenberg, Landschaftsarchitekten aus Berlin.

Der Alten Friedhof auf dem Stadtfeld ist ein aufgelassener Friedhof. Es ist damit gleichzeitig eine öffentliche Grünanlage in städtischem Besitz, ein Denkmal und ein Naturrefugium in zentraler Lage. Prägend für den Friedhof ist alter Baumbestand mit einem umlaufenden Lindenkranz, die einfassende Feldsteinmauer, ein Wegekreuz und der bereits sanierte Glockenturm aus Holz.

Bedeutung für den Naturschutz hat der Friedhof durch seine geschützte Lage im innerstädtischen Bereich, die Pflanzenvielfalt und auch durch seinen z.T. verwilderten Zustand. Wichtig für die Stadtgeschichte sind insbesondere die Gräber bekannter Schleswiger Persönlichkeiten, wie z.B. Suadicani. Einige der Grabmale sind bereits in stark verwittertem Zustand.

Aus dem Denkmalschutzgesetz ergibt sich eine Verpflichtung für den Eigentümer „sein“ Denkmal zu schützen, zu erhalten und zu pflegen. Dafür soll die Gartendenkmalpflegerischen Zielplanung eine aktuelle Grundlage bilden. Dabei wurden, nach dem Sammeln der projektbezogenen Grundlagen, Geschichte und Bestand des Ortes erfasst, dargestellt und analysiert. Abschließend wurden konkrete denkmalpflegerische Ziele und Maßnahmenvorschläge formuliert.

 

Maßnahmen die das Gutachten vorschlägt sind u.a.:

  • Ergänzung fehlender Bäume im Lindenkranz
  • Rückschnitte von Gehölzen
  • Entfernung selbstausgesäter Gehölze
  • Sanierung Feldsteinmauer in Teilen
  • Aufrichten und Sanierung von Grabmalen
  • barrierefreier Zugang
  • Infotafeln und Bänke

Diese Maßnahmen können und sollten über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden. Einige, wie das Aufrichten von Grabmalen, lassen sich kurzfristig aus Mitteln der Bauunterhaltung umsetzen. Andere, wie eine Sanierung der Feldsteinmauer, sind aufwändiger und bedürfen der separaten Anmeldung von Haushaltsmitteln. Hierfür wurde bereits eine Förderung durch die Denkmalpflege in Aussicht gestellt. Einige Maßnahmen sind dabei nur in einer bestimmten Reihenfolge möglich, z.B.
1. Mauersanierung, 2. Ergänzung Hecke, 3. Ergänzung Baumkranz. Die benannte Pflegemaßnahmen werden in enger Abstimmung mit den Umweltdiensten durchgeführt.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Bisher sind Kosten von rund 25.500 € angefallen, 5.000 € für eine umfangreiche Vermessung und ca. 20.500 € für das Gutachten. Das Landesamt für Denkmalpflege hat sich gerundet mit 4.600 € beteiligt.

 

 

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Anlagen

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