Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/172
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Erweiterung der Skateranlage Königswiesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sportausschuss
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Vorberatung
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08.11.2023
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.12.2023
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gem. § 5, 2. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Schul-, Jugend- und Sportausschuss für Entscheidungen über die Umgestaltung von Spielplätzen zuständig.
2. Sachdarstellung
Anlass:
In der Sitzung des (damaligen) Schul-, Jugend- und Sozialausschusses am 20.09.2022 wurde ein Beschluss über die Auftragserteilung zur Bedarfsfeststellung und ggf. Erweiterung der Skateranlage auf den Königswiesen (VO/2022/117) gefasst. Dafür wurden 10.000 € in den Haushalt eingestellt.
Jugendkonferenz und Jugendzentrum führten in 2023 ein zweistufiges Beteiligungsverfahren mit Jugendlichen, den potentiellen Nutzern der geplanten Erweiterung, durch. Im Anschluss wurde ein spezialisiertes Planungsbüro mit der Erarbeitung einer Planung auf Grundlage der Ergebnisse der Beteiligung beauftragt. Die Ergebnisse der Planung wurden am 05.09.23 im SJS-Ausschuss und am 29.08.23 in der Jugendkonferenz vorgestellt. Mit der Jugendkonferenz wurde vereinbart, dass die vorliegende Planung über das Jugendzentrum nochmals den Skatern gezeigt werden soll – mit der Möglichkeit für erneute Rückmeldungen.
Die Planung sieht mehrere neue Elemente - insbesondere Pumptrack, Miniramp als Bowl (4-seitige Rampe), Pyramide, Quater und Sprayerwände - vor sowie eine um die vorh. Anlage verlaufende Flächenerweiterung mit Hindernissen. Neue und alte Elemente sind über Rampen und Wege miteinander verbunden. Außerdem soll es kleinere Umbauten an der vorhandenen Anlage geben. Befestigte Zuwegungen sorgen dafür, dass weniger Schmutz auf der Bahn landet. Eine nutzergesteuerte Beleuchtung soll die Anlagennutzung in der dunklen Jahreszeit ermöglichen (abends zeitlich begrenzt). Weitere Ausstattungselemente (Bänke, Sitzelemente) ergänzen die Anlage. Die neuen Elemente sorgen für ein inklusives Angebot, da sie auch mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Rampen ermöglichen erstmals, dass die bestehende Anlage mit dem Rollstuhl erreichbar wird.
Mit Umsetzung der benannten Elemente wird ein modernes Angebot geschaffen, dass die Nutzungsmöglichkeiten der Anlage deutlich verbessert. Der Kreis der angesprochenen Nutzer erhöht sich (z.B. Nutzung mit Skateboard, Scooter/Roller, Rollis oder Bikes/Rädern).
Im Rahmen der Genehmigungsplanung sind die schalltechnischen Auswirkungen der Anlage zu prüfen. Daraus könnte sich ggfs. noch Änderungsbedarf für die Planung oder Nutzung ergeben. Das könnten die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen (z.B. Erdwall) oder auch zeitliche Beschränkungen sein.
Zeitlicher Ablauf:
Nach dem zur Verfügung stellen von Haushaltsmitteln muss zunächst der weitere Planungsauftrag vergeben und dann das Projekt durchgeplant werden. Eine bauliche Umsetzung ist frühestens im 3./4. Quartal 2024 realistisch. Weitere zeitliche Beschränkungen sind durch die Vorgaben von Förderprogrammen möglich.
3. Finanzierung
Die Gesamtkosten aus Bau-, Planungs- und Baunebenkosten betragen 485.000 € brutto, s. Kostenzusammenstellung in der Anlage. Nach Abzug der vorhandenen Mittel in Höhe von 10.000 € werden für eine Umsetzung der Maßnahme Haushaltsmittel in Höhe von 475.000 € benötigt.
Die Verwaltung bemüht sich um das Einwerben von passenden Fördermitteln für die Umsetzung des Projekts. Dazu wurde eine Anfrage auf beim Förderlotsen für Kommunen der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt.
Folgekosten: Grundsätzlich ist die Fläche als Grünfläche bereits Bestandteil der mit den Umweltdiensten vereinbarten Leistungspauschale. Es ist zu erwarten, dass in geringem Umfang zusätzliche Kosten für die Entfernung von unerwünschtem Graffiti anfallen. Nach 10 oder 15 Jahren sind Kosten für etwaige Betonreparaturen nicht auszuschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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510,1 kB
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