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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/186

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird beschlossen, dass die Stadt Schleswig eine Stellungnahme zum Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I (Flensburg, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg) in der Fassung der Anlage 1 bei der Landesplanung im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport einreicht.
  2. Ferner wird beschlossen, die Stellungnahme der Stadt Schleswig in der Fassung der Anlage 1 an den Kreis Schleswig-Flensburg zur Kenntnisnahme zu übersenden.
  3. Die Stellungnahme des Kreises Schleswig-Flensburg (Anlage 2 und 3) zum Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I wird wiederum zur Kenntnis genommen.
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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 9 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i.V.m. § 28 Nr. 5 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Beteiligung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen. Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i.V.m. § 2 Absatz 1 Ziffer b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig bereitet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen vor.

 

2. Sachdarstellung

Aktuell führt die Landesplanung im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) die Neuaufstellung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein durch.

 

Die Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Die Inhalte basieren auf Vorgaben des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein, der am 17. Dezember 2021 in Kraft trat, und konkretisieren diese für die drei Planungsräume.

 

Mit der Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum I wird der derzeit noch gültige Regionalplan für den ehemaligen Planungsraum V ersetzt. Der Planungsraum I umfasst künftig die kreisfreie Stadt Flensburg sowie die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.

 

Im Rahmen der Neuaufstellung findet gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 10.07.2023 bis zum 09.11.2023 statt. Auch die Stadt Schleswig hat die Möglichkeit innerhalb dieses Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme zur Planung abzugeben.

 

Um die Stellungnahme fristwahrend abgeben zu können, wurde mit der Landesplanung vereinbart, dass nach der Vorberatung im Bau-, Klima- und Umweltausschuss die Stellungnahme vorab an die Landesplanung im MIKWS mit Verweis auf die abschließende Beschlussfassung durch die Ratsversammlung übersandt wird. Nach der Beschlussfassung der Ratsversammlung am 11.12.2023 erfolgt dann eine Übersendung des Protokollauszugs an die Landesplanung im MIKWS.

 

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