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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/193

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, Frau Christa Inge Gröner, wohnhaft in Schleswig, zur Schiedsfrau für den Schiedsbezirk II zu wählen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein ist für die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner die Ratsversammlung zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Herr Willy Grünwald gibt zum 31. Januar 2024 sein Amt als Schiedsmann des Schiedsbezirks II auf.

 

Im Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 13/2023 vom 18. September 2023 wurde daher bekannt gemacht, dass das entsprechende Amt neu zu besetzen ist.

 

Bis zum Bewerbungsschluss (23. Oktober 2023) hat sich Frau Christa Inge Gröner beworben. Weitere Bewerbungen sind nicht eingegangen.

 

Frau Gröner erfüllt die persönlichen Voraussetzungen nach § 2 der Schiedsordnung für Schleswig-Holstein, wonach man das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Schiedsamtsbezirk wohnen soll.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, Frau Christa Inge Gröner als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk II zu wählen.

 

3. Begründung des Beschlussvorschlages

Gem. § 1 Abs. 1 S. 3 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) ist für jede Gemeinde eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann zu bestellen. Gem. § 1 Abs. 2 können amtsfreie Gemeinden in mehrere Bezirke geteilt werden. Gem. § 12 Abs. 1 SchO tragen die Gemeinden die Sachkosten des Schiedsamtes.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Kosten i. H. v. jährlich 2.100,00 Euro für alle acht Schiedspersonen aus dem PSK 122010.5421000

 

5. Finanzierung

Anmeldung im Haushalt. Keine Einnahmen möglich.

 

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