Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/193
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmannes für den Schiedsbezirk II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Julian Martens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.12.2023
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein ist für die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner die Ratsversammlung zuständig.
2. Sachdarstellung
Herr Willy Grünwald gibt zum 31. Januar 2024 sein Amt als Schiedsmann des Schiedsbezirks II auf.
Im Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 13/2023 vom 18. September 2023 wurde daher bekannt gemacht, dass das entsprechende Amt neu zu besetzen ist.
Bis zum Bewerbungsschluss (23. Oktober 2023) hat sich Frau Christa Inge Gröner beworben. Weitere Bewerbungen sind nicht eingegangen.
Frau Gröner erfüllt die persönlichen Voraussetzungen nach § 2 der Schiedsordnung für Schleswig-Holstein, wonach man das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Schiedsamtsbezirk wohnen soll.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Frau Christa Inge Gröner als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk II zu wählen.
3. Begründung des Beschlussvorschlages
Gem. § 1 Abs. 1 S. 3 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) ist für jede Gemeinde eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann zu bestellen. Gem. § 1 Abs. 2 können amtsfreie Gemeinden in mehrere Bezirke geteilt werden. Gem. § 12 Abs. 1 SchO tragen die Gemeinden die Sachkosten des Schiedsamtes.
4. Finanzielle Auswirkungen
Kosten i. H. v. jährlich 2.100,00 Euro für alle acht Schiedspersonen aus dem PSK 122010.5421000
5. Finanzierung
Anmeldung im Haushalt. Keine Einnahmen möglich.
