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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/209

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

1) Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2024 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

 

1. Es betragen

 

1.1 im Erfolgsplan

die Erträge     11.381.300 Euro

die Aufwendungen    11.157.800 Euro

der Jahresgewinn         223.500 Euro

 

1.2 im Vermögensplan

die Einzahlungen    21.165.800 Euro

die Auszahlungen    21.165.800 Euro

 

 

2. Es werden festgesetzt

 

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen auf    18.045.700 Euro

 

2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermächtigungen auf   34.993.000 Euro

 

2.3 der Höchstbetrag der Kassen-

kredite auf       3.000.000 Euro

 

2) Die 1. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Schleswig für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schleswig, für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Innenbereichen der Gemeinden Busdorf, Dannewerk, Selk, Geltorf, für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld (Ortsteile Fellhorst und Wolfskrug) und Steinfeld sowie für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung für das Gebiet des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Schuby in der Fassung vom 11. Dezember 2023 wird beschlossen. Der Absatz 1 des § 26 (Gebührensätze) erhält folgende Neufassung:

 

(1) Die Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt:

 

a) pro Wohneinheit- bzw. Gewerbeeinheit und angebrochenen

        Kalendermonat 7,50 Euro

 

Die 1. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

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Sachverhalt

1. Sachdarstellung

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- den Wirtschaftsplan 2024 vor. Aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.

 

Der Wirtschaftsplan 2024 der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 05. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus:

 

  • dem Erfolgsplan,
  • dem Vermögensplan,
  • der Stellenübersicht,
  • der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.

 

Erfolgsplan

 

Auf Grundlage der Abwassermengen aus 2022 und 2023 und unter Berücksichtigung der für die Zukunft prognostizierten Aufwands- und Ertragsveränderungen betragen im Erfolgsplan 2024 die Summe der Erträge 11.381.300 Euro und die Aufwendungen 11.157.800 Euro.

 

Es ist geplant eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 223.500 € an die Stadt Schleswig auszuschütten.

 

Für die Flensburger Straße, den Husumer Baum, die Erneuerung der Klärschlammentwässerung und für den Düker Fahrdorf sowie die Innenstadtsanierung sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 34.993.000 Euro in den Wirtschaftsplan eingestellt.

 

Vermögensplan

 

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2024 betragen 21.165.800 Euro.

 

Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 18.045.700 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

Stellenübersicht

 

Die Anzahl der Mitarbeiter in der Abwasserentsorgung erhöht sich im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2023 um eine Stelle.

 

Gebührenvorkalkulation 2024

 

Die Gebührenvorkalkulation richtet sich nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein. Danach sollen die Benutzungsgebühren die Kosten der Einrichtung decken. Dazu gehören auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibungen.

 

Für die Ermittlung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr ist eine Gebührenkalkulation nach Satzungsgebieten erforderlich.

 

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 steht vor verschiedenen Herausforderungen, darunter die Teuerungsrate, hohe Investitionen und steigende Fremdkapitalzinsen. Der jüngste Tarifabschluss führt zu erheblichen Anstiegen der Personalkosten.

 

Die seit 2018 geltende Schmutzwassergebühr reicht nicht mehr aus, um die anfallenden Kosten zu decken. Darüber hinaus stehen nicht mehr ausreichend Gebührenausgleichsrückstellungen zur Verfügung. Daher ist eine Anpassung der Schmutzwassergebühr für Jahr 2024 notwendig, um die geplanten Ausgaben zu decken.

 

Für das Satzungsgebiet Schleswig, einschließlich der umliegenden Gemeinden Busdorf, Dannewerk, Selk, Geltorf, Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Steinfeld, sowie für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung im Interkommunalen Gewerbegebiet Schleswig-Schuby, ist eine Anpassung der Schmutzwassergebühr erforderlich.

 

Im Rahmen dieser Anpassung wird der Grundpreis von 2,50 € auf 7,50 € pro Wohn- bzw. Gewerbeeinheit und angebrochenen Kalendermonat erhöht, während der Arbeitspreis unverändert bleibt.

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Anlagen

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