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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/216

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass der Gesellschaftsvertrag unter § 2 Nr. 1. (Gegenstand des Unternehmens) folgende Fassung erhalten soll:

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der städtebaulichen Entwicklung. Hierzu gehört u. a. der Erwerb von Grundstücken, deren Erschließung und Weiterveräußerung, das langfristige Halten von für die Stadtentwicklung wertvollen und wichtigen Grundstücken inklusive ihrer angemessenen Bebauung, insbesondere der Bau und der Betrieb eines Parkhauses sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Rechtshandlungen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Nach § 28 Nr. 18 c) GO ist die wesentliche Änderung des Gesellschaftsvertrages von Gesellschaften, insbesondere des Gesellschaftszwecks, eine der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Hauptausschuss ist gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1 der Hauptsatzung vorberatend zuständig.

 

2. Sach- und Problemdarstellung

Auf dem neu entstehenden Stadtteil „Auf der Freiheit“ soll in unmittelbarer Nähe zu dem geplanten Kulturhaus ein Parkhaus entstehen. Der Bau und Betrieb des Parkhauses soll möglicherweise durch die Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (SGEG) durchgeführt werden. An dieser Gesellschaft ist die Stadt Schleswig mit 51 % und die Gewoba Nord Baugenossenschaft eG mit 49 % beteiligt.

 

Der Aufsichtsrat der SGEG hat auf seiner Sitzung am 01.11.2023 beschlossen, die Gesellschafter zu bitten, die formellen Voraussetzungen durch eine Erweiterung des Unternehmenszwecks schaffen zu lassen.

 

Der Gesellschaftsvertrag lässt den Bau und Betrieb eines Parkhauses durch die SGEG derzeit nicht zu. Um die Voraussetzungen zu schaffen, ist dieser anzupassen. Der Gesellschaftsvertrag hat unter § 2 Nr. 1. (Gegenstand des Unternehmens) z. Zt. folgende Fassung:

 

  1. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der städtebaulichen Entwicklung. Hierzu gehört u. a. der Erwerb von Grundstücken, deren Erschließung und Weiterveräußerung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Rechtshandlungen.

 

Die Geschäftsführung der SGEG schlägt vor, den Gesellschaftsvertrag wie folgt zu erweitern (Erweiterung ist fett markiert):

 

  1. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der städtebaulichen Entwicklung. Hierzu gehört u. a. der Erwerb von Grundstücken, deren Erschließung und Weiterveräußerung, das langfristige Halten von für die Stadtentwicklung wertvollen und wichtigen Grundstücken inklusive ihrer angemessenen Bebauung, insbesondere der Bau und der Betrieb eines Parkhauses sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Rechtshandlungen.

 

Es handelt sich hierbei um eine wesentliche Änderung des Gesellschaftsvertrages, die der Entscheidung durch die Ratsversammlung unterliegt. Des Weiteren ist die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes nach § 108 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO gegenüber der Kommunalaufsicht anzeigepflichtig. Dies habe ich bereits veranlasst.

 

3. Bewertung

Es wird verwaltungsseitig empfohlen, der geplanten Anpassung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen für die Stadt Schleswig durch die Anpassung des Gesellschaftsvertrages keine direkte Kosten.

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