Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/226
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke GmbH für das Geschäftsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung -
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Bernd Reichelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.12.2023
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Beschlussvorschlag
a) Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Jahresabschluss 2022 sowie den Lagebericht 2022 der Schleswiger Stadtwerke GmbH zur Kenntnis zu nehmen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen. Die Auszahlung des Jahresüberschusses in Höhe von 3.237.243,85 € soll bis zum 30. Dezember 2023 erfolgen.
b) Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten.
Sachverhalt
1. Sachdarstellung
Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Aufsichtsratssitzung durch die Geschäftsführung erläutert.
Der Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke GmbH wurde von MKM Menke & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der vollständige Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegt dem Aufsichtsrat vor. Der Gewinn der Schleswiger Stadtwerke GmbH betrug im Geschäftsjahr 2022 3.237.243,85 €.
Auf Grundlage des zwischen der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH und der Schleswiger Stadtwerke GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrages vom 19. November 2002 in der Fassung vom 10. November 2014 wird der Jahresüberschuss der Organgesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH in voller Höhe von 3.237.243,85 € an die Organträgerin Schleswiger Stadtwerke Kommunalbetriebe abgeführt.
Aus diesem Grunde ist ein Beschluss des Aufsichtsrates über die Verwendung des Jahresergebnisses nicht erforderlich. Die Auszahlung des Jahresüberschusses an die Organträgerin soll bis zum 30. Dezember 2023 erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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2
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öffentlich
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1,8 MB
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