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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/222-1

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 55 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) ist der Ratsversammlung die zu erlassende Verordnung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

2. Sachdarstellung

In Ergänzung zur Vorlage VO/2023/222 wird die Anlage neu gefasst.

 

Das Stadtmarketing Schleswig hat mitgeteilt, dass die Aktion „Kultursonntag“ vom 02.06.2024 auf den 09.06.2024 verlegt wird. Es wird beantragt, an diesem Tag einen stadtweiten verkaufsoffenen Sonntag zu verordnen.

 

Alle anderen Termine für verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2024 sollen wie beantragt bestehen bleiben.

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 243), dürfen Verkaufsstellen abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 aus besonderem Anlass an jährlich höchstens 4 Sonn- und Feiertagen für jeweils 5 Stunden geöffnet haben. Der Zeitraum von 5 Stunden sollte außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

 

Die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung sind gegeben.

 

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Anlagen

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