Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/192
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Umsetzung der Assistenzhunde-Freundlichkeit in der Stadt Schleswig (Antrag FDP/FW-Fraktion vom 05.11.2023)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FDP/FW-Fraktion
- Verfasser*in:
- Aaron Akkuzu
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
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Vorberatung
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25.01.2024
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dass Schleswig Assistenzhund-freundlich wird.
Die Umsetzung enthält folgende Schritte:
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Eine offizielle Stellungnahme, die den Terminus Assistenzhunde-freundlich behandelt, wird veröffentlicht. Mindestens eine Hund-Mensch-Gemeinschaft soll hinzugezogen werden.
-
Hundeverbote in den kommunalen Hausordnungen werden mit „außer Assistenzhunde“ vervollständigt.
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Assistenzhund-Willkommen-Aufkleber hängen an allen kommunalen Eingängen.
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Personal und Besuchern werden mit bereitgestelltem Info-Material aufgeklärt.
-
Kontakt vor Ort für mediale Anfragen und Vertrieb von Aufklebern/ Info-Material
- Ein Pressebriefing oder eine kulturelle Veranstaltung dazu ist in Erwägung zu ziehen.
Sachverhalt
Begründung des Beschlussvorschlages
Assistenzhunde sind für ihre Halter essenziell, um am täglichen Leben teilzunehmen. Assistenzhunde werden ca. zwei Jahre speziell für Ihre Assistenz ausgebildet. Sie lernen so, sich stets sicher und unauffällig zu verhalten. Assistenzhundteams werden darum gesellschaftlich und rechtlich unterstützt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), seit 26. März 2009 in Deutschland in Kraft, schließt in Artikel 9 und 20 ganz explizit “tierische Hilfe”, also Assistenzhunde, als Mittel zur Teilhabe mit ein.
Das neue Assistenzhundgesetz, im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) verankert, bestimmt im § 12e:
„Träger öffentlicher Gewalt sowie Eigentümer, Besitzer und Betreiber von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen dürfen Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch ihren Assistenzhund oder Blindenführhund den Zutritt zu ihren typischerweise für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht wegen der Begleitung durch ihren Assistenzhund oder Blindenführhund verweigern...”
Für die FDP/FW-Fraktion
Aaron Akkuzu
