Mitteilung öffentlich - VO/2024/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht kommunale Gemeinschaftsunterkunft in der ehemaligen Jugendherberge
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
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Kenntnisnahme
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25.01.2024
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss ist zuständig nach § 8 Absatz 1 Buchstabe d der Hauptsatzung der Stadt Schleswig
2. Sachdarstellung
Seit dem 01. Oktober 2023 hat die Stadt Schleswig die DJH zur Unterbringung von Geflüchteten angemietet. Es waren einige handwerkliche Tätigkeiten notwendig, bevor eine Belegung vorgenommen werden konnte. Die erste Belegung erfolgte am 13. November 2023 mit 16 Personen, überwiegend aus der Türkei, aber auch aus Syrien und dem Irak. Bis zum Jahresende 2023 wurden insgesamt 59 Personen untergebracht. Darunter eine 7-köpfige sowie zwei 5-köpfige Familien. Die restlichen Bewohner sind alleinreisende Männer.
Gemäß Absprache mit der Ausländerbehörde werden die freien rund 20 Plätze mit Familien belegt, damit das Gleichgewicht zwischen Alleinreisenden und Familien gewahrt bleibt.
Entgegen erster Annahmen sind unter den untergebrachten Personen keine Geflüchteten aus der Ukraine.
Die Johanniter-Unfallhilfe e. V. übernimmt den täglichen Betreuungsdient von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr vor Ort. Der Betreuungsdienst unterstützt die Bewohner*innen bei Behörden- und Arztbesuchen. Ferner werden in Zusammenarbeit mit dem Integrationsbeauftragten der Stadt Schleswig die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens und die Hausregeln vermittelt und ggf. auch durchgesetzt.
Seit Dezember 2023 wird in der Jugendherberge von einer ausgebildeten Fachkraft Deutschunterricht zur freiwilligen Teilnahme angeboten. Das Angebot wird unterschiedlich angenommen.
Ferner wird in den Abendstunden für vier Stunden der Sicherheitsdienst Smart Security Service eingesetzt, um das subjektive Sicherheitsempfinden der untergebrachten Personen und der Nachbarschaft zu steigern. Der Sicherheitsdienst achtet zudem auch auf die Einhaltung der Hausregeln, zu denen insbesondere das Rauchverbot im gesamten Gebäude gehört.
Leider wird gerade in den Abendstunden immer wieder der Hausalarm wegen unerlaubten Rauchens in den Zimmern ausgelöst. Zu den Ausschilderungen im Gebäude hat die Stadt Schleswig hierzu ein Hinweisschreiben in mehreren Sprachen verteilt. Danach kann bei massivem Verstoß gegen die Hausregeln ein Verweis aus der Unterkunft erfolgen.
Für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen (Küche, Flure, Sanitärräume) wurde ein täglicher Reinigungsdienst eingesetzt.
Die anfänglichen Schwierigkeiten des Zusammenlebens in Sachen Sauberkeit und Ordnung, sind inzwischen durch Aufstellung eines Reinigungs- und Küchenplans weitestgehend beseitigt. Als weitere mögliche Reglementierung kommt die Einteilung in feste Küchenzeiten für die untergebrachten Personen in Betracht.
In Anbetracht der Gesamtsituation und dem angespannten Wohnungsmarkt in Schleswig war die Anmietung und Herrichtung der Jugendherberge als Gemeinschaftsunterkunft die richtige Entscheidung. Die für die Stadt Schleswig errechnete Zuweisungszahl von 200 Personen konnte dadurch leicht übererfüllt werden, welches den Unterbringungsdruck für 2024 ganz leicht entspannt.
Derzeit wird eine zweite Gemeinschaftsunterkunft im Mühlental für die Aufnahme von weiteren rund 85 Geflüchteten hergerichtet. Derzeit laufen die Renovierungs- und Sanierungsarbeiten, die vom Land mit insgesamt 400.000 Euro aus der Förderrichtlinie ‚Herrichtung von Wohnraum‘ gefördert wurde. Hierin enthalten sind neben den Handwerkerleistungen auch die Ausstattung mit Möbeln und Hausrat.
Zurzeit laufen die Rohbau-, Trockenbau- und Malerarbeiten. Die Elektroarbeiten werden gerade geplant. Der Bezug der Unterkunft ist für das 2. Quartal 2024 geplant. Auch hier werden der Betreuungsdienst sowie der Sicherheitsdienst vor Ort sein.
Leider kommt eine Förderung aus der Richtlinie ‚Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften‘ für die Gemeinschaftsunterkunft Jugendherberge nicht in Betracht, weil danach insbesondere die Förderung für die Unterbringung ukrainischer Geflüchteter vorgesehen ist. Das bedeutet, dass mindestens 50 % der untergebrachten Personen aus der Ukraine stammen müssen. Im Moment werden jedoch kaum ukrainische Geflüchtete zugewiesen. Derzeit kommt nicht eine Person in der Jugendherberge aus der Ukraine. Von einer Antragstellung wurde wegen der zu befürchtenden Rückzahlung der Förderung dringend abgeraten. Das Land hat signalisiert, dass die Richtlinie auf Anregung der Kommunalen Landesverbände u. U. im ersten Quartal 2024 überarbeitet und an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst wird. Es bleibt abzuwarten, ob dann ggf. eine Förderung für die Stadt Schleswig infrage kommt.
Aus dem im September 2023 vom Land angekündigten Sondertopf von 11,7 Mio. Euro für zusätzliche Maßnahmen der Unterbringung Geflüchteter ist inzwischen ein Betrag von rund 101.000 Euro an die Stadt Schleswig ausgezahlt worden. Dieses Geld hilft dabei, die Ausgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung Geflüchteter zumindest zu einem Teil zu kompensieren.
Der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss nimmt von diesem Sachstand Kenntnis.
