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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2024/006

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Sozial-, Kultur und Tourismusausschuss entscheidet gemäß § 4 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.

 

2. Sachdarstellung

Nachfolgend wird der städtische Anteil an der Finanzierung der nichtstädtischen Kitas in Schleswig im Jahr 2023 dargestellt. Die Zahlen sind noch vorläufig, da das Jahr noch nicht komplett abgerechnet wurde.

 

Die nichtstädtischen Kitas in Schleswig haben in 2023 Betriebskostenförderungen in Höhe von insgesamt 8.722.193,44 € erhalten.

 

Der nichtstädtische Anteil hieran betrug 6.615.024,24 € (76 %).

 

Der städtische Anteil an der Finanzierung der nichtstädtischen Kitas in Schleswig betrug im Jahr 2023 insgesamt 2.107.169,20 € (24 %) für durchschnittlich 939 belegte Plätze. Dies ergab einen städtischen Anteil in Höhe von 2.244,06 €/Platz.

 

Zum Vergleich:

Der städtische Anteil an der Finanzierung der nichtstädtischen Kitas in Schleswig betrug im Jahr 2020 (altes System) insgesamt 2.961.927,12 € für durchschnittlich 814 belegte Plätze. Dies ergab einen städtischen Anteil in Höhe von 3.638,73 €/Platz.

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