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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2024/005

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ ist einmal im jährlichen Tätigkeitsbericht im Sozial-, Jugend- und Sportausschuss (nunmehr Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss) über die Entscheidungen der Verwaltung Bericht zu erstatten.

 

2. Sachdarstellung

Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ entscheidet die Bürgermeisterin bzw der Bürgermeister über die Bewilligung von Leistungen nach § 2 Abs. 1 der Satzung. Dies sind Leistungen für den „vorrangigen“ Stiftungszweck:

 

„Die Unterstützung arbeitsunfähiger und ungenügend versorgter Schiffer und Fischer aus der Stadt Schleswig.“

 

Gem. § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ entscheidet bis zu einem Betrag von 25.000,00 € die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister über die Bewilligung von Leistungen nach § 2 Abs. 3 der Satzung. Über darüberhinausgehende Leistungen entscheidet der Sozial-, Jugend- und Sportausschuss der Stadt Schleswig (nunmehr Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss). Dies sind Leistungen für den nachrangigen Stiftungszweck:

 

„Sofern Stiftungserträge nicht für Zwecke im Sinne des Absatzes 1 benötigt werden, wird der Stiftungszweck nachrangig verwirklicht durch die Förderung von gemeinnützigen Zwecken, die den Schleswiger Fischern und Schiffern im Allgemeinen zu Gute kommen und damit zusätzlich das Schifferei- und Fischereiwesen in Schleswig fördern.“

 

Gem. § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ ist einmal im jährlichen Tätigkeitsbericht im Sozial-, Jugend- und Sportausschuss (nunmehr Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss) über die Entscheidungen der Verwaltung Bericht zu erstatten.

 

Der letzte Bericht erfolgte mit Drucksache VO/2021/168 für das Jahr 2020. Insofern erfolgt nunmehr die Mitteilung über die Entscheidungen in den Jahren 2021, 2022 und 2023.

 

2021

 

An vorrangigen Leistungen wurden in 2021 20.798,28 € ausgezahlt.

 

An nachrangigen Leistungen wurden in 2021 45.337,82 € ausgezahlt, die sich wie folgt

zusammensetzen:

 

  2.609,82 € Kofinanzierung Machbarkeitsstudie Projekt Netzreinigungsponton

  2.728,00 € Kofinanzierung Projekt „Zeitenwende. Die Fischer vom Holm in

Schleswig an der Schlei“

20.000,00 € Förderung Aalbesatz Schlei (2021)

20.000,00 € Förderung Aalbesatz Schlei (2022)

 

2022

 

An vorrangigen Leistungen wurden in 2022 44.211,22 € ausgezahlt.

 

An nachrangigen Leistungen wurden in 2022 52.322,01 € ausgezahlt, die sich wie folgt

zusammensetzen:

 

  2.149,51 € Kofinanzierung Schuppensanierung

13.732,60 € Pfahlsetzungen Brückensanierung

  4.439,90 € Anschaffung Hochdruckreiniger

32.000,00 € Kofinanzierung Projekt Netzreinigungsponton

   (Beschluss Schul-, Jugend- und Sozialausschuss am 17.08.2021)

 

2023

 

An vorrangigen Leistungen wurden in 2023 26.558,28 € ausgezahlt.

 

An nachrangigen Leistungen wurden in 2023 41.426,81 € ausgezahlt, die sich wie folgt

zusammensetzen:

 

  1.426,81 € Anschaffung Wiegehubwagen

20.000,00 € Förderung Aalbesatz Schlei (2023)

20.000,00 € Förderung Aalbesatz Schlei (2024)

 

Ferner wird auf die Drucksache VO/2022/074 - Bericht über die Vermögensentwicklung des Legat Sonntags zum 31. Dezember 2021 – verwiesen, die am 24.08.2022 im Finanzausschuss thematisiert wurde sowie auf die Drucksachen VO/2023/132 - Bericht über die Vermögensentwicklung des Legat Sonntags zum 31. Dezember 2022 – verwiesen, die am 14.09.2023 im Finanzausschuss thematisiert wurde.

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