Mitteilung öffentlich - VO/2024/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht gem. § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung "Legat Sonntag"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
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Kenntnisnahme
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25.01.2024
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gem. § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ ist einmal im jährlichen Tätigkeitsbericht im Sozial-, Jugend- und Sportausschuss (nunmehr Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss) über die Entscheidungen der Verwaltung Bericht zu erstatten.
2. Sachdarstellung
Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ entscheidet die Bürgermeisterin bzw der Bürgermeister über die Bewilligung von Leistungen nach § 2 Abs. 1 der Satzung. Dies sind Leistungen für den „vorrangigen“ Stiftungszweck:
„Die Unterstützung arbeitsunfähiger und ungenügend versorgter Schiffer und Fischer aus der Stadt Schleswig.“
Gem. § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ entscheidet bis zu einem Betrag von 25.000,00 € die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister über die Bewilligung von Leistungen nach § 2 Abs. 3 der Satzung. Über darüberhinausgehende Leistungen entscheidet der Sozial-, Jugend- und Sportausschuss der Stadt Schleswig (nunmehr Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss). Dies sind Leistungen für den nachrangigen Stiftungszweck:
„Sofern Stiftungserträge nicht für Zwecke im Sinne des Absatzes 1 benötigt werden, wird der Stiftungszweck nachrangig verwirklicht durch die Förderung von gemeinnützigen Zwecken, die den Schleswiger Fischern und Schiffern im Allgemeinen zu Gute kommen und damit zusätzlich das Schifferei- und Fischereiwesen in Schleswig fördern.“
Gem. § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ ist einmal im jährlichen Tätigkeitsbericht im Sozial-, Jugend- und Sportausschuss (nunmehr Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss) über die Entscheidungen der Verwaltung Bericht zu erstatten.
Der letzte Bericht erfolgte mit Drucksache VO/2021/168 für das Jahr 2020. Insofern erfolgt nunmehr die Mitteilung über die Entscheidungen in den Jahren 2021, 2022 und 2023.
2021
An vorrangigen Leistungen wurden in 2021 20.798,28 € ausgezahlt.
An nachrangigen Leistungen wurden in 2021 45.337,82 € ausgezahlt, die sich wie folgt
zusammensetzen:
2.609,82 € Kofinanzierung Machbarkeitsstudie Projekt Netzreinigungsponton
2.728,00 € Kofinanzierung Projekt „Zeitenwende. Die Fischer vom Holm in
Schleswig an der Schlei“
20.000,00 € Förderung Aalbesatz Schlei (2021)
20.000,00 € Förderung Aalbesatz Schlei (2022)
2022
An vorrangigen Leistungen wurden in 2022 44.211,22 € ausgezahlt.
An nachrangigen Leistungen wurden in 2022 52.322,01 € ausgezahlt, die sich wie folgt
zusammensetzen:
2.149,51 € Kofinanzierung Schuppensanierung
13.732,60 € Pfahlsetzungen Brückensanierung
4.439,90 € Anschaffung Hochdruckreiniger
32.000,00 € Kofinanzierung Projekt Netzreinigungsponton
(Beschluss Schul-, Jugend- und Sozialausschuss am 17.08.2021)
2023
An vorrangigen Leistungen wurden in 2023 26.558,28 € ausgezahlt.
An nachrangigen Leistungen wurden in 2023 41.426,81 € ausgezahlt, die sich wie folgt
zusammensetzen:
1.426,81 € Anschaffung Wiegehubwagen
20.000,00 € Förderung Aalbesatz Schlei (2023)
20.000,00 € Förderung Aalbesatz Schlei (2024)
Ferner wird auf die Drucksache VO/2022/074 - Bericht über die Vermögensentwicklung des Legat Sonntags zum 31. Dezember 2021 – verwiesen, die am 24.08.2022 im Finanzausschuss thematisiert wurde sowie auf die Drucksachen VO/2023/132 - Bericht über die Vermögensentwicklung des Legat Sonntags zum 31. Dezember 2022 – verwiesen, die am 14.09.2023 im Finanzausschuss thematisiert wurde.
