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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2023/232

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Zuständig ist der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss gemäß § 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig.

 

2. Sachdarstellung

Ab der Leistungsphase 4 ist der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss zuständig für das Sanierungsumbauvorhaben „Kulturhaus Auf der Freiheit“. Die Berichterstattung erfolgt in regelmäßigen Abständen durch die Fachbereichsleitung II als Gesamtprojektleitung Kulturhaus gemäß Mitteilungsvorlage - zuletzt durch VO/2022/064 in der Sitzung am 10.10.2023.

 

  • Zeitverzögerung im Projekt durch Prüfungen Dritter sowie Haushaltssperre im Bund / Koordinierungsgespräch mit Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) 11.01.2024

 

Mit Datum 13.03.2023 hatte die Stadt Schleswig die Unterlagen für die gem. den Richtlinien für die Zuwendungen von Baumaßnahmen im Bund (RZBau) erforderliche baufachliche Prüfung auf dem GMSH-Server „PlanNet-Server“ hochgeladen/eingereicht. Mit Datum 17.10.2023 wurde die Stadt von der GMSH informiert, dass diese Prüfung positiv beendet und über die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) als koordinierende Zuwendungsgeberin (kZG) allen Drittmittelgebern übersandt wurde.

 

Parallel zur baufachlichen Prüfung hatte der Bundesrechnungshof zwischenzeitlich entschieden, das Bundesförderprogramm „KulturInvest“ der BKM am Beispiel des Schleswiger Kulturhauses zu prüfen. Die Stadt Schleswig war insofern gehalten, der BKM als geprüfte Dienststelle entsprechend zuzuarbeiten.

 

Mit Datum 21.11.2023 verhängte der Bundesfinanzminister für den Bundeshaushalt eine Haushaltssperre. Dies gefährdet nach Auskunft der BKM die Förderung des Kulturhausprojekts aus dem Bundesprogramm KulturInvest inhaltlich nicht, weil die Mittel dem Bundeshaushalt 2022 zugeordnet worden sind. Allerdings verzögert sich dadurch der Haushaltsvollzug und damit die Bearbeitung des entsprechenden Förderbescheids selbst.

 

Für den 11.01.2024 konnte auf Initiative der Stadt das zweite Koordinierungsgespräch vereinbart werden, um mit der BKM und den weiteren Zuschussgebern (Land und Kreis) die weitere Vorgehensweise insbesondere der voraussichtliche Eingang der verschiedenen Förderbescheide zu erörtern. Über das Ergebnis dieser Abstimmung wird in der Sitzung am 16.01.24 mündlich berichtet.

 

  • Abstimmungen mit benachbarten Baumaßnahmen / Hochwasserschutz

 

In den zurückliegenden Monaten fanden zahlreiche Abstimmungen zur Harmonisierung des Kulturhauses mit den Baumaßnahmen der umliegenden Nachbarschaft betreffend der An- und Einbindungen statt. Im Ergebnis war festzuhalten, dass die Erschließungsstraße E im Übergang zum Vorplatz und zum Wirtschaftshof abgesenkt und das Regenwasser anders als noch im genehmigten Entwässerungsantrag in die Planstraße G1 entwässert werden muss. Das Hochwasserereignis am 21.10.2023 hat bestätigt, dass das Kulturhaus nicht in dem sog. Überschwemmungsbereich liegt. Der Hochwasserschutz ab 2,40 m ist gebäudeseitig bzw. grundstücksseitig sicherzustellen. Um gleichwohl Starkregenereignisse bei gleichzeitiger Hochwassersituation in der Schlei für das gesamte Gebiet mit mehr Puffer besser zu organisieren, wird der öffentliche Entwässerungsbereich im Stadtteil Auf der Freiheit einschließlich der weiteren nördlichen Bereiche optimiert. Die hierfür erforderliche hydrodynamische Kanalnetzberechnung wurde für diesen Teil der Stadt von der Stadt zwischenzeitlich beauftragt, die insofern die von den Stadtwerken SH geplanten stadtweiten hydrodynamischen Berechnungen ergänzen.

 

  • Kunst am Bau

 

In seiner Sitzung am 9.11.2023 hat der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss beschlossen, im Zuge des Umbauvorhabens Kulturhaus Kunst am Bau umzusetzen. Hierzu sollen ausschließlich Spendenmittel verwendet werden. Das Verfahren ist gem. RZBau mit der BKM abzustimmen. Diese Abstimmungen dauern an. Sowohl der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss als auch der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss werden hierüber informiert.

 

  • Öffentlichkeitsarbeit / Dokumentation

 

Um über den Projektfortschritt öffentlich zu informieren und den Baufortschritt zu dokumentieren, werden entsprechende Informationen einschließlich zum Förderverein auf der von der Stadt gepflegten homepage zum Kulturhaus eingestellt. Darüber hinaus findet eine filmische Begleitung des Vorhabens zur Dokumentation durch die Firma Ancorafilm statt, deren Inhalte auf der vorgenannten homepage platziert und auch via social media kommuniziert wird.

 

  • Gastronomie im Kulturhaus

 

Als Eigentümervertreterin erfolgt die Verpachtung der Gastronomie im Kulturhaus in Federführung durch den Fachbereich III in Abstimmung mit der Gesamtprojektleitung zum Kulturhaus. Die für den Grundsatzbeschluss 2022 für die Gastronomie von der Firma Cordes + Rieger erstellte Machbarkeitsstudie wird auf ggf. zu beachtende veränderte Marktbedingungen geprüft und aktualisiert. Diese wird dann Grundlage für die konkrete Pächterfindung werden. Ziel ist es, die Pächterfindung parallel zur Personalfindung der technischen Hausleitung des Kulturhauses ein Jahr vor dessen Eröffnung abgeschlossen zu haben. Die Gastronomie im Kulturhaus hat aufgrund der inhaltlichen Verflechtungen und Wechselwirkungen mit dem Kulturhaus konzeptionell eng zusammenzuarbeiten.

 

 

  • Kulturhausleitung / Gründung Eigenbetrieb Kulturhaus

 

In Abstimmung mit dem Fachdienst Personal im Fachbereich I wird zurzeit ein Fahrplan für das Verfahren zur Personalfindung der Kulturhausleitung erarbeitet. Hierbei wird die Stadt durch das Beratungsunternehmen Kulturexperten (KEX) unterstützt. Die weitere Berichterstattung hierzu findet im Hauptausschuss statt. Dies gilt auch für den Fahrplan zur Gründung des Eigenbetriebs Kulturhaus.

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