Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Berufung der Mitglieder für die 2. Periode des Zukunftsbeirats Innenstadt im Rahmen des Schleswig Fonds´
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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13.02.2024
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gem. § 2 Abs. 2 Zuständigkeitsordnung trifft der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss die Entscheidung über städtebauliche Planungen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 16.03.2021 die Fördergrundsätze für die Umsetzung eines Verfügungsfonds in der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Stadtumbau“ der Stadt Schleswig beschlossen. Hierin ist festgelegt, dass der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss die Mitglieder des Beirats beruft.
2. Sachdarstellung
Gemäß dem städtebaulichen Rahmenplan „Schleswig Innenstadt“ ist die Einrichtung eines auf die städtebauliche Gesamtmaßahme „Stadtumbau“ ausgerichteten Verfügungsfonds (Schleswig Fonds für die Innenstadt) zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Sanierungsbetroffenen vorgesehen. Der Schleswig Fonds dient dazu, den betroffenen Personen Mittel in die Hand zu geben, um Maßnahmen zur Verbesserung und Aufwertung des Sanierungsgebiets eigenverantwortlich durchzuführen. Der Schleswig Fonds aktiviert das Handeln vor Ort und fördert die Beteiligung der Bewohnerschaft, der Gewerbetreibenden und der Grundstückseigentümer*innen.
Anträge können von Einzelpersonen, Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Schulen, Organisationen etc. gestellt werden. Die Stadt Schleswig prüft unterstützt durch den Sanierungsträger:
• ob die Maßnahme zu dem Kreis der Maßnahmen, die grundsätzlich mit dem Verfügungsfonds gefördert werden, gehört,
• den Antrag auf die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Ausgaben und
• ob die Vereinbarkeit mit bauordnungs- und/oder bauplanungsrechtlichen Aspekten – sofern dies für die jeweilige Maßnahme relevant ist – gegeben ist.
Im Anschluss entscheidet der Beirat des Schleswig Fonds über die Gewährung von Mitteln.
Der Beirat setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:
• 2 Vertreter*innen der Grundstückseigentümer*innen
• 2 Vertreter*innen der im Sanierungsgebiet ansässigen Gewerbetreibenden
• 2 Vertreter*innen privater Zuwendungsgeber*innen
• 1 Vertreter*in der Bewohnerschaft.
Die Mehrheit der Beiratsmitglieder muss ihren Wohn- bzw. Arbeitssitz im Sanierungsgebiet haben.
Als beratende (nicht stimmberechtigte) Mitglieder fungieren:
• 1 Vertreter*in des Stadtmarketings
• 1 Vertreter*in der IHK
• 1 Vertreter*in der lokalen Tourismusorganisation (Ostseefjord Schlei GmbH)
• 1 Vertreter*in der Interessengemeinschaft Ladenstraße e.V. (IGL)
• 1 Vertreter*in des Seniorenbeirats
• 1 Vertreter*in der Kulturkonferenz
• 1 Vertreter*in der Jugendkonferenz
• 1 Vertreter*in der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Schleswig
• Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der Stadt Schleswig
• 1 Vertreter*in des Bau- und Umweltausschusses
• Gleichstellungsbeauftragte
• maximal 2 Vertreter*innen der Stadtverwaltung
• maximal 2 Vertreter*innen des Sanierungsträgers der Stadt Schleswig
Die in der Anlage aufgeführten Personen haben ihre Mitwirkung im Beirat als stimmberechtigte Mitglieder bzw. Vertreter*innen zugesagt. Eine Berufung ist durch den Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss vorzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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114,1 kB
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