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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/021

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen:

 

  1. die Hauptsatzung der Stadt Schleswig vom 03.06.2013 durch die 11. Nachtragssatzung in der Fassung der Drucksache VO/2024/021 (Anlage 1) sowie

 

  1. die Zuständigkeitsordnung vom 03.06.2013 durch den 8. Nachtrag in der Fassung der Drucksache VO/2024/021 (Anlage 2)

 

zu ändern.

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter anderem über die Änderungen von Satzungen.

 

2. Sachdarstellung

  1. Durch Landesverordnung vom 21.11.2023 ist die Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung (SHVgVO) mit Wirkung vom 08.12.2023 geändert worden. Die Geltungsdauer der erhöhten Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen wurde nicht erneut verlängert, quasi gestrichen. Somit gelten die benannten Wertgrenzen b.a.W. unbefristet.

 

  1. Auswirkung Hauptsatzung

Damit ist eine Anpassung der Hauptsatzung in § 10 „Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters“, Abs. 2 Nr. 10 erforderlich. Die Verfahrensweise der letzten 5 Jahre wird fortgeführt und b.a.W. dauerhaft bei dem Bürgermeister etabliert.

 

  1. Auswirkung Zuständigkeitsordnung (ZustO)

Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig muss in § 7 Abs. 1 Nr. 1 - 3 und Abs. 3 entsprechend angepasst werden.

 

  1. Die Hauptsatzung wird in § 18 „Veröffentlichungen“ dahingehend geändert, dass die Bekanntmachung des Amtsblattes künftig nicht mehr in den Zeitungen „Schleswiger Nachrichten“ und „Flensborg Avis“ erfolgt. Gemäß § 1 BekanntVO reicht eine Bekanntmachung über ein Amtsblatt aus. Ergänzend wird dies auf der Webseite der Stadt Schleswig bereitgestellt.

 

  1. Es erfolgen redaktionelle Anpassungen der Hauptsatzung. Die Internetadresse wurde angepasst.

 

  1. Die Zuständigkeitsordnung wird dahingehend geändert, dass die Entscheidung über die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten neu in die Zuständigkeit des Sozial-, Kultur- und Tourismusausschusses übertragen wird. Bisher lag diese beim Schul-, Jugend- und Sportausschuss. Diese Änderung liegt im Neuzuschnitt der Ausschüsse zur Kommunalwahl 2023 begründet.

 

Zur besseren Vergleichbarkeit aller Änderungen ist dieser Vorlage eine Gesamtübersicht aller Veränderungen der Hauptsatzung (Anlage 3) und eine Gesamtübersicht der Veränderungen der Zuständigkeitsordnung (Anlage 4) beigefügt (Synoptische Darstellung).

 

3.  Finanzielle Auswirkungen

Die Änderung der Hauptsatzung in Verbindung mit den unbefristet gültigen Wertgrenzen hat keine finanzielle Auswirkung.

 

Die Streichung der Anzeigen „Bekanntmachung Amtsblatt“ in den genannten Zeitungen hat eine jährliche Ersparnis zur Folge. Im Jahr 2023 waren das Kosten i.H.v. ca. 6.600,00 EUR.

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Anlagen

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