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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/024

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen:

 

  1. Die Stadt Schleswig tritt dem Bündnis für Demokratie im Kreis Schleswig-Flensburg bei.
     
  2. Die Stadt Schleswig schließt sich der Trierer Erklärung des Deutschen Städtetages an.
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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung ist gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GO Schleswig-Holstein zuständig.

 

2. Begründung des Beschlussvorschlages

In ganz Deutschland gehen derzeit Menschen auf die Straße, um sich friedlich und gewaltfrei für den Erhalt unserer Demokratie einzusetzen. Es ist eine große Demokratiebewegung entstanden.

 

Im Kreis Schleswig-Flensburg hat sich kürzlich das Bündnis für Demokratie im Kreis Schleswig-Flensburg gebildet und sehr erfolgreich eine Kundgebung für den Erhalt unserer Demokratie organisiert, an der lt. Ordnungsbehörden mehr als 3.500 Menschen teilgenommen haben. Das soll lt. Bündnis keine einmalige Angelegenheit gewesen sein. Das Bündnis für Demokratie wird weiterarbeiten. Bisher sind die demokratischen politischen Parteien im Kreis mit ihren jeweiligen Jugendorganisationen (SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SSW, FDP, Freie Wähler, Die Linke), der DGB, ver.di, Jugend macht Kirche, ev.-luth.-Kirchenkreis SL-Fl, ev.-luth. Kirchengemeinde Schleswig, Helios, Nabu und die AWO vertreten. Die Stadt Schleswig war bisher durch den Bürgermeister als Person vertreten. Mit dem formalen Beschluss durch die Ratsversammlung bekräftigt die Ratsversammlung das Engagement der Stadt Schleswig im Bündnis für Demokratie.

 

Ergänzend dazu schließt sich die Ratsversammlung der Trierer Erklärung an, die vom Deutschen Städtetag beschlossen wurde.

 

Damit setzt die Stadt Schleswig ein deutliches Zeichen für den Erhalt unserer Demokratie, für Rechtsstaatlichkeit, für Respekt, für Vielfalt, für Solidarität und Menschenwürde und gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Hass und Hetze.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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