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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/036

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, das Projekt „Schleswig – Erbe der Wikinger“ dem Leitbild entsprechend zu verstetigen und hierzu einen interdisziplinären Beirat „Wikingererben“ ins Leben zu rufen. Dieser soll zunächst einmal pro Quartal tagen, erstmals ab Quartal 03/2024. Nach einem Jahr sollte die Tagungsfrequenz überprüft werden.

 

Der Beirat „Wikingererben“ hat beratende Funktion. Er ist kein Beirat im Sinne des § 47 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.

 

Des Weiteren wird beschlossen, dass die unten genannten Personen als Mitglieder bzw. als Vertreter*innen der Mitglieder des Beirats „Wikingererben“ berufen werden. Der Beirat wird für die Dauer der laufenden Kommunalwahlperiode durch Beschluss des Ausschusses für Soziales, Kultur und Tourismus berufen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss zuständig.

 

2. Sachdarstellung

In seiner Sitzung am 14.03.2019 hatte der KST-Ausschuss die Gründung einer Strategiegruppe aus Wirtschaft und Kultur als „Beirat Wikingerstadt Schleswig“ unter Koordination des Stadtmarketings beschlossen. Ziele sind die Beratung und Unterstützung von themenbezogenen Projektinitiativen sowie die Erarbeitung eines Masterplans zur qualitativen Weiterentwicklung der Wikingerstadt Schleswig (vgl. VO/2018/136-1).

 

Wie anderthalb Jahre später durch den Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus beschlossen (VO/2020/009), wurde durch die Stadt Schleswig eine Grundlagenstudie „Schleswig – Erbe der Wikinger“ in Auftrag gegeben. Ziel des Projekts ist es, eine redliche und wissenschaftlich fundierte Vermittlung der Schleswiger Stadtgeschichte bestmöglich mit einem wirksamen Marketing zu verknüpfen. Das Projekt wurde durch die AktivRegion Schlei-Ostsee gefördert.

 

In der Sitzung des SKT-Ausschusses vom 07.09.2023 wurde das von der Auftragnehmergemeinschaft vorgelegte Leitbild beschlossen (VO/2023/149). Dieses dient als Arbeitsgrundlage für das weitere Vorgehen im Kontext „Erbe der Wikinger“ (z. B. zur Beurteilung von Projektvorschlägen oder zur städtebaulichen Planung) und sieht eine Verstetigung von „Schleswig – Erbe der Wikinger“ sowie die Gründung eines interdisziplinären Beirates vor, der sich mit Maßnahmenvorschlägen, z. B. aus der Stadtkonferenz (ca. 70 Vorschläge), auseinandersetzt, diese clustert und bewertet. Diese sollen dann jeweils im SKT-Ausschuss vorgestellt werden. Der bestehende Projektbeirat wird in Anlehnung an den Zukunftsbeirat die Zusammensetzung des künftigen interdisziplinären Beirates vorschlagen.

 

Die Verwaltung schlägt für die Besetzung des Beirats „Wikingerben“ folgende Institutionen mit je 1 Vertreter*in vor:

 Welterbe Haithabu – Danewerk e.V.

 Stadtmarketing Schleswig GmbH

 Ostseefjord Schlei GmbH als lokale Tourismusorganisation

 Gesellschaft für Schleswiger Stadtgeschichte

 Wikingermuseum Haithabu

 Archäologisches Landesmuseum

 Archäologisches Landesamt als Welterbe-Büro

 Kulturkonferenz

 Seniorenbeirat

 Jugendkonferenz

 Behindertenbeauftragter

 Sachverständigenrat Migration

 Max. 2 Vertreter*innen Stadtverwaltung (Fachbereich II bzw. FD II.3)

 Fachdienst Stadtplanung

 Vorsitzende oder Vertretung Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus

 

3. Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, der Verstetigung des Projektes „Schleswig – Erbe der Wikinger“ sowie der Gründung des Beirates „Wikingererben“ zuzustimmen und die in der Vorlage vorgeschlagenen Institutionen in den Beirat zu berufen. Der Fachdienst Kultur und Tourismus fungiert insofern als Geschäftsstelle des Beirats.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Für die Gründung eines interdisziplinären Beirates fallen keine direkten Kosten an.

Umsetzung von Maßnahmen und die damit verbundene Kostenbindung bleibt der separaten Beschlussfassung der Ratsversammlung vorbehalten.

 

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