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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/026

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde im Zeitraum vom 14.02.2023 bis 17.03.2023 durchgeführt.

 

Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 13.12.2023 bis zum 19.01.2024 durchgeführt.

 

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in den anhängenden Abwägungstabellen aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende Abwägungstabellen).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplan Nr. 108 für das Gebiet nördlich der Bundesstraße 201, östlich der Photovoltaikanlage und westlich der Straße ‚Haferteich‘, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Entscheidungen über den Satzungsbeschluss von B-Plänen sind der Ratsversammlung vorbehalten. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

2. Sachdarstellung

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde im Zeitraum vom 14.02.2023 bis 17.03.2023 durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 13.12.2023 bis zum 19.01.2024 durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in den beigefügten Abwägungstabellen dargestellt. Eingegangene Hinweise wurden berücksichtigt.

 

3. Handlungsbedarf

Um die notwendige Erweiterung des von der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH betriebenen Standortes der Abfallentsorgung und des Recyclinghofes zu ermöglichen, wird empfohlen, den B-Plan Nr. 108 als Satzung zu beschließen.

 

4. Finanzierung

Durch die Planung entstehen der Stadt keine Kosten. Die zu erwartenden Kosten von 340.000 Euro für die Sanierung der Straße Haferteich durch den Fachdienst Tiefbau sind im Haushalt für dieses Jahr eingestellt.

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Anlagen

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