Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/041
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Widmung von Straßen und Wegen gem. § 6 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
hier: Adam-Olearius-Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Wirtschaftsförderung, Bauverwaltung und Liegenschaften
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.03.2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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06.05.2024
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 28 Nr. 1 und 17 Gemeindeordnung i.V. mit § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein, jeweils in der aktuell geltenden Fassung.
2. Sachdarstellung
Mit der Widmung für den öffentlichen Verkehr werden Straßen und Wege zur öffentlichen Einrichtung. Mit der Widmung werden die genannten Straßenteile als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein eingestuft.
Die Widmung ist zu veröffentlichen, womit die Widerspruchsmöglichkeit gegeben ist.
Die betroffenen Flächen liegen im Eigentum der Stadt Schleswig.
3. Handlungsbedarf
Die Widmung ist gesetzlich erforderlich, um die Verkehrsfläche dauerhaft der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Widmung ist grundsätzlich für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bzw. Erschließungskosten Voraussetzung. Die Widmung selbst verursacht keine Kosten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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öffentlich
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212,7 kB
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2
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öffentlich
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194,9 kB
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