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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/029

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Verwaltung mit der Prüfung folgender Maßnahmen für den Hochwasserschutz, auch sturmbedingt, zur Schadensminimierung zu beauftragen. Hierbei soll geprüft werden, wie viel diese Maßnahmen bei einem NHN über: 1,40 m, 1,50 m, 1,60 m, 1,70 m und 1,80 m bringen würden.

 

Gleichzeitig soll die Höhe der Kosten für die jeweiligen Maßnahmen ermittelt werden.

  1. Rückschlagklappen erneuern/installieren im Bereich vom Regenwasserkanal am Holmer Becken, Fuß am Holm und am Nienstall
     
  2. Flutschotten einbauen beim Mauerdurchbruch beim Holmer Becken
     
  3. Abdichtung der Regenwasser- und Abwasserdeckel im Stadthafenbereich, sodass die Dichtigkeit des Systems auch bei Überschreitung der Kaikante (1,57 m über NHN) erreicht wird.
     
  4. Trennung des Abwassernetzes im Bereich Stadthafen bei Hochwasser
     
  5. Abkopplung des Holmer Noors von der Schlei durch einen temporären Flutschotte im Bereich Brücke „Auf der Freiheit“ / Mühlenbach
     

a. Ebenso ist zu prüfen, ob eine Pumpe im Mühlenbach einsetzbar ist, um (temporär ab 1,2 m über NHN) von dort Wasser in die Schlei abpumpen zu können.
 

b. Die Installation eines Sperrwerkes, welches das eindrückende Schleiwasser über den Mühlenbach unterbinden kann.
Zum Beispiel mit Bohlen in Führungsschienen, die in einem zu errichtenden Unterstand gelagert werden.
 

  1. Mobile Schutzmauern, die aufgrund des sukzessiv steigenden Meeresspiegels und dem damit einhergehenden steigenden Hochwassers flexibel genutzt werden könnten.
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Sachverhalt

  1. Zuständigkeit
    Gemäß § 2 Nr. 4 Zuständigkeitsordnung ist der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss zuständig. Weiterhin ist gemäß § 6 Zuständigkeitsordnung der Werkausschuss Abwasserentsorgung/Umweltdienste zuständig.

 

2.  Begründung des Beschlussvorschlages
Uwe Schröder, fraktionsloses Mitglied der Schleswiger Ratsversammlung, hat sich aufgrund des Hochwasser-/Flutereignisses am 20.10.2023 mit Überlegungen zur Verbesserung der Schutzmaßnahmen unserer Stadt an die FDP/FW-Fraktion gewandt. Wir haben einen unabhängigen Wasserbauingenieur um eine Prüfung der aktuellen Lage und die Nennung möglicher Maßnahmen gebeten. Folgend sind die aktuellen Brennpunkte im Falle eines sturmbedingten Hochwassers laut Gutachten aufgezählt. Aus diesen resultieren die oben genannten zu prüfenden Maßnahmen.
 

1. Holmer Noor
Bei Hochwasser läuft das Holmer Noor voll. Spätestens, wenn der Holmer Noorweg überflutet wird, dringt hierüber Schleiwasser in das Regenwassersystem ein und flutet das System und über die Straßen dann auch das Abwassersystem. Dies ist ab einer Höhe von 1,20 m der Fall.
 

2. Stadthafen
Sobald das Schleiwasser die Kaikante erreicht, laufen sowohl Abwassersystem und Regenwassersystem voll, mit direktem Anschluss an den Hafengang/Knud-Laward-Straße. Die genaue Höhe der Kaikante liegt bei 1,57 m. Die Knud-Laward-Straße liegt jedoch tiefer und die Kanalöffnungen in der Knud-Laward-Straße liegen bei 1,44 m. Bei einer Überflutung des Mauerdurchbruchs läuft also über die Knud-Laward-Straße das Kanalnetz voll.

 

Wenn die genannten Maßnahmen bei ihrer Prüfung als sinnvoll erachtet werden, werden wir einen weiteren Antrag für die Umsetzung stellen.

 

Bei Bedarf wird die Begründung mündlich weiter ergänzt.

 

3.  Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten sind noch durch die Stadt Schleswig zu ermitteln. Wenn die genannten Maßnahmen bei ihrer Prüfung als sinnvoll erachtet werden, werden wir einen weiteren Antrag für die Umsetzung stellen.

 

Für die FDP/FW-Fraktion

Aaron Akkuzu   Uwe Schröder (parteilos)

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