Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/035
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die weitere Vorgehensweise beim Bauvorhaben Kulturhaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung
- Beteiligt:
- Fachbereich III Bau; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Dr. Julia Pfannkuch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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26.03.2024
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss ist zuständig für die Entscheidungen von Bauleistungen § 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung.
2. Sachdarstellung
Die städtischen Gremien haben in ihrer jeweiligen Zuständigkeit im Sommer 2022 den Grundsatzbeschluss über die Umsetzung des Bauvorhaben Kulturhaus beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die gem. Kosten- und Finanzierungsplan dargestellten Drittmittel zu akquirieren.
Sachstand Fördermittelakquise
Die Verwaltung hat im Zeitraum Febr. 2022 bis Dezember 2023 Drittmittel i.H.v. 13,26 Mio. € eingeworben. Die beiden Förderbescheide aus dem Bundesprogramm BEG NWG (Neu- und Altbau) liegen seit dem 21.02.2022 vor, der Förderbescheid des Kreises seit dem 15.12.2022 sowie nach erfolgreicher baufachlicher Prüfung der GMSH die beiden des Landes Schleswig-Holstein seit dem 20. und 21.12.2023 (Sonderbedarfszuweisung sowie Programm Impuls). Der Zuschussbetrag des SHLT ist in dessen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2023/24 eingestellt und wird bis 07/24 ausgekehrt. Der angepeilte Zuschussbetrag des gegründeten Fördervereins Kulturhaus ist bereits durch Zusagen seiner Gründungsmitglieder erreicht.
Lediglich der Förderbescheid des Bundes aus dem Bundesprogramm KulturInvest konnte aufgrund der verzögerten Aufstellung des Bundeshaushaltes 2024 aus arbeitskapazitären Gründen noch nicht final bearbeitet werden. Die Förderung des Bauvorhabens ist durch Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages beschlossen. Im 3. Koordinierungsgespräch mit der BKM am 29.02.2024 erklärte die BKM hierzu, dass „Förderhindernisse nach Aktenlage nicht bestehen“.
Die Fortschreibung des Kosten- und Finanzierungsplans auf Basis LPH 3 vom 25.01.2023 und GMSH-Prüfblatt vom 17.10.2023 war nach dem 3. Koordinierungsgesprächs am 29.02.2024 mit Stand zum 04.03.2024 zu erarbeiten (Anlage) und sowohl bezogen auf das Gesamtvorhaben (einschl. Gastronomie) als auch bezogen auf den von der GMSH als förderfähig geprüften Teil (ohne Gastronomie) differenziert darzustellen.
Im Vergleich zum Kosten- und Finanzierungsplan für die Grundsatzbeschlussfassung im Sommer 2022 ergibt sich eine Kostenerhöhung von 0,19 Mio. €. Hierbei handelt es sich um eine Präzisierung der Kosten für die Außenanlagen, die nunmehr als Kostenberechnung vorliegen (vorher nur Kostenschätzung). Um diesen Betrag war der Kosten- und Finanzierungsplan mit Stand 04.03.2024 entspr. anzupassen.
Genehmigung der BKM zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die LPh 7 und 8
Um den Fortgang des Bauvorhabens beschleunigen zu können, hat die Stadt Schleswig bei der BKM die Zustimmung zur Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für die Beauftragung der LPH 7 und 8 beantragt. Diese Genehmigung liegt mit Schreiben vom 05.03.2024 vor.
Ausweislich der 2. Fortschreibung des Rahmenterminplans (Anlage) führt eine spätere Beauftragung der LPH- 7 und 8 dazu, die bereits eingeworbenen Fördermittel aus dem Bundesprogramm BEG NWG nicht mehr fristgerecht abrechnen zu können. Dies hätte zur Folge, dass die Stadt diese Drittmittel i.H.v. 2,73 Mio. € gesichert zurückgereicht werden müsste und sich der städtische Eigenanteil allein wegen dieses Mittelausfalls in dieser Höhe erhöhen würde.
Hochwasserschutz
Das Hochwasserereignis im Oktober 2023 hat gezeigt, dass das Kulturhaus nicht im Überflutungsbereich liegt. Um vorbeugend für höhere Hochwassersituationen besser gerüstet zu sein, besteht die Möglichkeit, am Gebäude selbst Hochwasserschutzmaßnahmen einzubringen. Die konkrete Ausführung werden in der Sitzung verwaltungsseitig vorgestellt (Anlage). Der Kostenaufwand hierzu beläuft sich einschl. Planungskosten auf rd. 190 T€.
3. Handlungsbedarf / Stellungnahme der Verwaltung
In Abwägung der verschiedenen Handlungsmöglichkeiten gilt es zu entscheiden, ob die LPH 7 und 8 förderrechtlich zulässig zur Projektbeschleunigung umgehend beauftragt werden. Aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen schätzt die Verwaltung das Risiko, dass die BKM den vom Bundeshaushaltsgesetzgeber beschlossene Förderung nicht auskehrt, als gering ein. Eine zeitliche Verschiebung der Beauftragung der LPH 7 und 8 hingegen würde gesichert den Verlust von 2,73 Mio. € bedeuten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, zum Erhalt der BEG-Fördermittel die LPH 7 und 8 zu beauftragen.
Desweiteren empfiehlt die Verwaltung, den in der der Beschlussvorlage beigefügten Anlage dargestellten vorbeugenden Hochwasserschutz am Kulturhausgebäude als zusätzliche Maßnahme durchzuführen und den Eigenanteil der Stadt entspr. zu erhöhen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Durch eine Projektbeschleunigung wird der Erhalt der BEG-Förderung i.H.v. 2,73 Mio. € und damit ein wesentlicher Baustein der Finanzierung des Gesamtvorhabens gesichert. Die zusätzlichen Kosten für vorbeugenden Hochwasserschutz am Gebäude dienen der Gebäudesicherung und damit dem Wert- und Funktionserhalt des Kulturhauses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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224,6 kB
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56,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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