Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/050
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Ergebnisse der Anlieger*innenversammlung „Holmer Noor“, Prüfauftrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Wirtschaftsförderung, Bauverwaltung und Liegenschaften
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Bernward Völmicke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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26.03.2024
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr.5 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- Klima- und Umweltausschuss über Entwürfe, Bauprogramme und Nutzungen für nicht nur unbedeutende städtische Bauvorhaben und deren nicht nur unwesentliche bauliche Veränderungen.
2. Sachdarstellung
Mit Beschluss über die Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans für das Sanierungsgebiet „Holmer Noor“ (VO/2021/135) erfolgte die Grundlage, um das Quartier als „Verkehrsberuhigten Bereich“ durch die Straßenverkehrsbehörde ausweisen zu lassen. Erforderlich hierfür war die Errichtung von Ausstattungselementen, wie z.B. Parkplätze oder Pflanzbeete. Nach Umsetzung dieser Maßnahmen äußerten Anwohnende dieses Quartiers konstruktive Kritik. Einige fühlten sich in ihrer Sicherheit eingeschränkt, kritisierten eine hohe Lärmbelästigung und stellten fest, dass weiterhin mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Gebiet gefahren wird. Im November 2023 führte die Verwaltung eine Anlieger*innenversammlung durch und setze sich mit der Kritik der Anwohnenden auseinander.
Die vorgetragenen und die schriftlich an die Verwaltung herangetragenen Anregungen sind zu thematischen Feldern zusammengefasst in die beigefügte Abwägungstabelle eingestellt worden und mit einem Abwägungsvorschlag von Seiten der Verwaltung versehen.
Für die Umsetzung der Abwägungsvorschläge ist eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, einen entsprechenden Prüfauftrag zur Umsetzung der Maßnahmen zu beschließen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Wird die Verwaltung zur Prüfung der Umsetzbarkeit beauftragt und von der Straßenverkehrsbehörde die Umsetzung der Maßnahmen angeordnet, entstehen für den Rückbau der Parklätze Kosten in Höhe von ca. 3.000,00 €, für den Einbau von Schwellen ca. 11.000,00 € und für die Straßenschilder inkl. Hausnummern von 500,00 €. Die Finanzierung ist über das Budget 31 (Tiefbau) sichergestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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322,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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323,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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189,1 kB
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