Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/031
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Bestellung eines Beirates für Menschen mit Behinderung (Antrag der FDP/FW-Fraktion vom 27.02.2024)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FDP/FW-Fraktion
- Verfasser*in:
- Aaron Akkuzu und Bärbel Kahlund
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
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Vorberatung
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23.05.2024
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Sozial, Kultur- und Tourismusausschusses ergibt sich aus § 8 (1) d) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig. Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 45 GO SH.
2. Begründung des Beschlussvorschlages
Menschen mit Behinderung haben nahezu keine Möglichkeit, ihre Probleme und Wünsche an geeigneter Stelle vorzutragen. Sie werden bei vielen Entscheidungen auf politischer, kultureller und sportlicher Ebene nicht wahrgenommen. Gesetzlich besteht ein Recht auf Teilhabe für jeden. Für den Kreis Schleswig-Flensburg gibt es sogar einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention, welcher aber im Kreis, in der Stadt Schleswig und in den Kreisgemeinden sehr zögerlich oder noch gar nicht
vollzogen wird.
Die Stadt Schleswig hat ein Projekt ins Leben gerufen, um mehr Bürgerbeteiligung zu erreichen. Auch unsere Landesregierung bekannte sich im Koalitionsvertrag 2022 ausdrücklich zu gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen und politischen Leben. Dazu benötigt man eine spezielle Vorgehensweise. Die Stadt Schleswig hat seit April 2021 einen Behindertenbeauftragten, welcher sich um die tägliche Unterstützung Behinderter kümmert, selbst Ideen für Verbesserungen entwickelt aber sich immer wieder Ansprechpartner im Behindertenkreis suchen muss. Er ist auf die Unterstützung von Betroffenen angewiesen. Außerdem hat er kein Antragsrecht in den Ausschüssen, sondern darf nur Anfragen und Stellungnahmen abgeben. Die Praxis zeigt, dass diese sehr unterschiedlich beachtet werden. Seit Ende 2022 besteht der Verein „Schleswig Inklusiv e.V.“. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt die Inklusion voranzutreiben und Barrieren aller Art abzubauen. Dass so einen Verein gibt ist ein Schritt in die richtige Richtung, er kann aber auch nur hinweisen, anstoßen und fordern.
Gesetzliche Grundlage in Deutschland ist die im März 2009 in Kraft getretene UN-Behinderten-Rechts-Konvention. In Artikel 29 der UN-BRK heißt es: „Die Vertragsstaaten garantieren, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen, wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben zu können. Sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen“.
Da die unmittelbare Partizipation in der Praxis sehr schwierig ist, ist es naheliegend, einen Beirat für behinderte Menschen oder deren Bezugspersonen zu wählen. Dieser Grundsatz ist durch die Landesregierung über die notwendige Änderung der Kreis- und Gemeindeordnung bisher nicht geregelt.
Weitere Gesetze um Teilhabe und Partizipation bzw. Inklusion sind folgende:
- Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung LBGG des Landes
- Schleswig-Holstein. Insbesondere §1 Satz 1-3
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz des Bundes AGG, allgemein auch
- Antidiskriminierungsgesetz genannt. Es verbietet Benachteiligungen nicht nur wegen des Geschlechts, sondern unter anderem auch wegen einer Behinderung.
- Bundesteilhabegesetz des Bundes BTHG, es basiert auf der UN-BRK und soll helfen, diese in die Praxis umzusetzen. Gleichzeitig zielt es darauf ab, die Bedarfe des Einzelnen und seine Gegebenheiten in den Vordergrund zu stellen. Auch hier ist die Teilhabe notwendig.
Folgerungen
Die Stadt Schleswig benötigt ein ehrenamtliches Gremium der Betroffenen oder ihrer Bezugspersonen mit entsprechenden Rechten, um ihre Anliegen bei Politik und Verwaltung vorzubringen.
Dies kann nur durch einen Behindertenbeirat (§ 47 d und § 47 e GO) geschehen. Menschen mit einer Behinderung stellen insbesondere in unserer Stadt eine große Gruppe dar. Es gibt zurzeit knapp 4.000 Bürger*innen mit Schwerbehindertenausweis (13 % der Einwohner). Hinzu kommen zahlreiche Bürger*innen mit Behinderungen unter 50 %. Der demografische Wandel bedingt, dass diese Einwohnergruppe noch größer werden wird.
Der SKT soll damit betraut werden einen „Lenkungsausschuss“ zu bilden, der die Einzelheiten für den Behindertenbeirat, insbesondere die Zusammensetzung, die Wahlmodalitäten, die Konstituierung, die innere Organisation, die Einbindung in Entscheidungsprozesse und weiteres ausarbeitet. Aus diesem Lenkungsausschuss heraus soll ein Projekt mit allen betroffenen Ansprechpartnern gestartet werden (Politik, Verwaltung, Betroffene, Behindertenbeauftragter, unterstützende Organisationen).
Der Projektplan könnte wie folgt aussehen:
1. Vorbereitung eines Zukunftsworkshops „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Schleswig“ durch eine Arbeitsgruppe.
a) Teilnehmer der Arbeitsgruppe festlegen
2. Arbeitsgruppe trifft vorläufige Organisationen, sucht Hilfestellung.
a) Festlegen der Teilnehmer
b) Organisation des Workshops
c) Möglichst neutrale Moderator*in
d) Zielfestlegung
e) Arbeit
Die „Partnerschaft für Demokratie“ in Scheersberg hat angeboten, organisatorisch, politisch und eventuell auch finanziell zu unterstützen.
Der Behindertenbeauftragte unserer Stadt, Horst Rieger, hat dazu ein erstes Gespräch geführt. Weitere Unterstützung könnte von „Aktion Mensch“ kommen. Es muss geklärt werden, inwieweit der Kreis oder andere Gemeinden beteiligt werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Es sollen Haushaltsmittel von 2.000,-- EUR pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Es ist davon auszugehen, dass der Beirat seine Tätigkeit erst zu Beginn des Jahres 2025 aufnehmen wird. Deshalb sehen wir auch keinen Bedarf dem Beirat dieses Jahr schon Mittel bereit zu stellen.
Bei Bedarf wird die Begründung mündlich weiter ergänzt.
Für die FDP/FW Fraktion
Aaron Akkuzu und Bärbel Kahlund
