Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/071
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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23.05.2024
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, der Aufnahme von voraussichtlich 30 zusätzlichen Hort-Plätzen (eine Regelhortgruppe, eine kleine Hortgruppe) in Trägerschaft des Sydslesvigs danske Ungdomsforeninger (SdU) in den Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen des Kreises Schleswig-Flensburg zuzustimmen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 4 Ziffer 1 der Zuständigkeitsverordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss über die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen
2. Sachdarstellung
Es besteht nach wie vor eine hohe Nachfrage nach Kita-Plätzen, speziell nach Hort-Plätzen im dänischen System.
Auf der Warteliste des SdU stehen momentan 50 Kinder. Um den Bedarf zu decken, beabsichtigt der Träger, in den Räumlichkeiten der Hiort-Lorenzen-Skolen zwei zusätzliche Gruppen einzurichten.
Die Standortgemeinde soll ein Interessensbekundungsverfahren durchführen, wenn nach den Vorgaben des ersten Abschnitts des Bedarfsplans der Bedarf für die Aufnahme einer oder mehrerer zusätzlicher Gruppen besteht (§ 13 Abs. 4 Kindertagesförderungsgesetz – KitaG). Nach Absatz 5 übernimmt die Standortgemeinde die Trägerschaft nur dann selbst, wenn sich kein geeigneter Einrichtungsträger findet.
Da das dänische Hortsystem eine ganz spezielle Einrichtungsform ist, die nur vom SdU angeboten wird, wird in Abstimmung mit dem Kreis Schleswig-Flensburg auf ein Interessensbekundungsverfahren verzichtet.
3. Finanzierung
Die Betriebskosten einer Kita werden im Rahmen der Kita-Finanzierung über die Finanzflüsse des Standard-Qualitäts Kostenmodell (SQKM – hier werden Mindestanforderungen an Personal, Qualität und räumliche Anforderungen gesetzt) zwischen Kitaträger, Standortgemeinde, Kreis Schleswig-Flensburg und dem Land Schleswig-Holstein abgewickelt. Entsprechende Haushaltsmittel sind bzw. werden im Haushalt entsprechend eingeplant.
