Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/027
Grunddaten
- Betreff:
-
29. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet nördlich der Bundesstraße 201, östlich der Photovoltaikanlage und westlich der Straße "Haferteich";
hier: Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.03.2024
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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06.05.2024
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Beschlussvorschlag
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde im Zeitraum vom 14.02.2023 bis 17.03.2023 durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 13.12.2023 bis 19.01.2024 durchgeführt.
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in den anhängenden Abwägungstabellen aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende Abwägungstabellen).
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Die Planunterlagen sind dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen und danach ist die Erteilung der Genehmigung nach § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Entscheidungen über den abschließenden Beschluss von Flächennutzungsplänen sind der Ratsversammlung vorbehalten. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.
2. Sachdarstellung
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behör-den und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde im Zeit-raum vom 14.02.2023 bis 17.03.2023 durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 13.12.2023 bis zum 19.01.2024 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in den beigefügten Abwägungstabellen dargestellt. Eingegangene Hin-weise wurden berücksichtigt.
3. Handlungsbedarf
Um die notwendige Erweiterung des von der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH betriebenen Standortes der Abfallentsorgung und des Recyclinghofes zu ermöglichen, wird empfohlen, den abschließenden Beschluss für die 29. Änderung des Flächennutzungsplans zu fassen.
4. Finanzierung
Durch die Planung entstehen der Stadt keine Kosten. Die zu erwartenden Kosten von 340.000 Euro für die Sanierung der Straße Haferteich durch den Fachdienst Tiefbau sind im Haushalt für dieses Jahr eingestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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138 kB
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2
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909,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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150,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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215,7 kB
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