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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/037

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, das Format „KulturL“ aus städtischen Mitteln zunächst bis Ende 2026 entsprechend einer der zwei vorgestellten Varianten fortzusetzen mit dem Ziel, es nach Fertigstellung des Bürgerforums dort zu verstetigen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung ist der SKT-Ausschuss zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Nach diversen Umbaumaßnahmen, die der Barrierefreiheit und der Nutzbarkeit für unterschiedliche Kulturformate dienen, wurde KulturL im April 2023 eröffnet. Seitdem finden dort regelmäßig Kulturveranstaltungen statt wie z. B. Ausstellungen, Konzerte, Lesungen, Infoabende, Spielerunden u. a. Ein Teil davon sind eigene Veranstaltungen des Kulturbüros, weitestgehend in Kooperation mit anderen Kulturinstitutionen. Die meisten Veranstaltungen werden von externen Kulturschaffenden (meist aus Schleswig und Umgebung) durchgeführt. Einnahmen werden nicht erzielt. Seit der Eröffnung haben bei KulturL rund 70 Veranstaltungen mit schwankenden und mittlerweile steigenden Besucherzahlen stattgefunden (im Schnitt bei Einzelveranstaltungen ca. 40 Besucher*innen, bei Ausstellungen zwischen 314 und 867). Weitere rund 60 Veranstaltungen sind bis Ende 2024 bereits angefragt. Es kommen laufend weitere Anfragen dazu.

 

Ziel von KulturL ist es einerseits, eine kulturelle Belebung der Innenstadt zu erreichen, andererseits Veranstaltungen für Kulturschaffende und Kulturnutzer*innen niedrigschwellig zu ermöglichen. Zur Gewährleistung der regelmäßigen Öffnungszeiten (dienstags bis freitags von 13:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 11:00 bis 16:00 Uhr) sowie zur Betreuung der Veranstaltungen wurden für den Projektförderzeitraum in Teilzeit zwei Aushilfen eingestellt. Die Veranstaltungsplanung und -umsetzung obliegt dem Kulturbüro (siehe Status quo in u. a. Tabelle). Der Aufwand für die Veranstaltungsplanung war im Vorwege nicht kalkulierbar und musste zunächst erprobt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage ist der Aufwand des Kulturbüros zwischenzeitlich auf 0,6 VZÄ zu stark angewachsen und würde bei einer Fortsetzung auf das vorgesehene Maß des Aufwandes für Vernetzung (0,3 VzÄ) zurückgeführt werden.

 

Finanziert wird das Projekt zu 75 % durch das sog. Innenstadtprogramm des Landes Schleswig-Holstein und zu 25 % durch städtische Mittel (Budget der Stadtentwicklung, Produkt 511010, Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen). Seit der Eröffnung ist die Zahl der Besucher*innen und Veranstalter*innen stetig gestiegen. Über KulturL findet zudem eine Vernetzung der Kulturschaffenden statt. Der kostenlose Eintritt ermöglicht soziale und kulturelle Teilhabe.

Die Förderung durch das Innenstadtprogramm endet am 31.07.2024.

 

Im Falle der Fortsetzung:

  • würde weiterhin ein barrierefreier Begegnungsort für die Stadtgesellschaft und die Kulturschaffenden in der Stadt in der Innenstadt zur Verfügung stehen,
  • könnte KulturL weiterhin zur Belebung der Innenstadt beitragen,
  • würde das Kulturbüro keine komplett eigenen Veranstaltungen des Kulturbüros mehr durchführen ausschließlich Kooperationen und Veranstaltungen externer Veranstalter
  • wäre die Verstetigung der Klimawerkstatt in der Innenstadt möglich
  • könnte ein neues Format der „Schleswiger Stadtgespräche“ zu stadtrelevanten Themen (durch verschiedene Fachbereiche) zwei- bis dreimal jährlich angeboten werden und der Dialog mit der Stadtgesellschaft außerhalb des Rathauses barrierefrei und auf Augenhöhe stattfinden
  • könnte KulturL bei Bedarf auch als barrierefreie Alternative für städt. Gremiensitzungen genutzt werden
  • stünde KulturL für Veranstaltungen im Rahmen des Bundesförderprogramms Aller.Land zur Verfügung, im Rahmen derer u.a. partizipative Kunstprojekte der Landesmuseen erstmals in 2024 in der Schleswiger Innenstadt geplant sind
  • könnten regelmäßige Formate stattfinden, wie z. B. interkulturelles Frauenfrühstück durch Frauenzentrum, interkultureller Austausch (wie von Seniortrainern vorgeschlagen)

 

Aug. bis Dez. 2024

Status quo
Öffnungsz. Mo.-Fr. 13:00-18:00 Uhr

Sa. 11:00-16:00 Uhr

Nur zum Vergleich; mit pers. Kapazitäten so nicht fortsetzbar

Variante 1
Verkürzung der Öffnungszeiten um täglich eine Stunde

Mo.-Fr. 14:00 - 18:00 Uhr

Sa. 12:00-16:00 Uhr

Variante 2
niedrigere Frequenz v. städt. Kooperationsveranstaltungen

Mo.-Fr. 13:00-18:00 Uhr

Sa. 11:00-16:00 Uhr

Miete und Pachten inkl. Nebenkosten

14.500,00 €

14.500,00 €

14.500,00 €

Bewirtschaftung der Grundst., baul. Anlagen usw. (Reinigung, Versicherung der Räume)

200,00 €

200,00 €

200,00 €

Strom

2.200,00 €

2.200,00 €

2.200,00 €

Personalkosten

11.300,00 €

 Aushilfen 9.600,00 €

Veranst.-man. 6.057,00 €

11.300,00 €

Aufwendungen für Sonstige Dienstleistungen (Gema/Lizenzen/ Catering)

2.400,00 €

2.400,00 €

800,00 €

Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Ausstattung)

700,00 €

700,00 €

700,00 €

Gagen/Honorare

15.000,00 €

15.000,00 €

5.000,00 €

gesamt

46.300,00 €

50.657,00 €

34.700,00 €

 

Folgejahre Januar 2025 bis Dezember 2026; mit gleicher Kalkulation zzgl. Mietsteigerungen gem. Vertrag

Status quo
Öffnungszeiten Mo.-Fr. 13:00-18:00 Uhr

Sa. 11:00-16:00 Uhr

Nur zum Vergleich; mit pers. Kapazitäten so nicht fortsetzbar

Variante 1
Verkürzung der Öffnungszeiten um täglich eine Stunde

Variante 2
Öffnungszeiten unverändert zum status quo; niedrigere Frequenz von städtischen Kooperationsveranstaltungen

2025 Miete

34.800,00 €

34.800,00 €

34.800,00 €

übrige Kosten

76.320,00 €

86.776,68 €

48.480,00 €

2025 gesamt

111.120,00 €

121.577,00 €

83.280,00 €

2026 Miete

36.425,00 €

36.425,00 €

36.425,00 €

übrige Kosten

76.320,00 €

86.776,68 €

48.480,00 €

2026 gesamt

112.745,00 €

123.202,00 €

84.905,00 €

 

Weitere Anregungen durch den Sprecherrat

  • Evtl. geringe Nutzungsgebühr durch externe Künstler
  • Mehr regelm. Formate wie interkulturelles Frauenfrühstück, interkultureller Austausch (wie von Seniortrainern vorgeschlagen)
  • Unterstützung von Veranstaltungen durch das Kulturzentrum (noch klären)


3. Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß § 13 Nr. 3 der Landesverfassung Schleswig-Holstein ist die Förderung der Kultur einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereiwesens und der Volkshochschulen Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände. KulturL trägt dieser Aufgabe in besonderem Maße Rechnung.

 

KulturL ist ein Frequenzbringer für die Schleswiger Innenstadt und verschafft den Kulturschaffenden niedrigschwellig Auftrittsmöglichkeiten. Für Besucher*innen ist KulturL ebenfalls sehr niedrigschwellig zugänglich und trägt so zu mehr kultureller Teilhabe bei, noch dazu barrierearm. KulturL hat sich zu einem dritten Ort entwickelt und trägt mit seinen Veranstaltungen, z. B. zum Thema Flucht und Integration, maßgeblich zur Demokratiebildung bei.

 

KulturL erfüllt schon jetzt Aufgaben, die nach Fertigstellung des Bürgerforums von diesem übernommen werden können.

 

Eine Fortsetzung des Formates ist aus Sicht der Verwaltung daher sehr zu empfehlen. Mit einer Fortsetzung nach Variante 2 wäre aus Sicht der Verwaltung das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet.

 

Alternative städtische Räumlichkeiten zur Realisierung eines mit KulturL vergleichbaren Ortes stehen so nicht zur Verfügung. Das Präsidentenkloster verfügt nicht über die Infrastruktur und die Fläche wie KulturL. Ähnliches gilt für die Stadtbücherei, die ihre Räumlichkeiten für ihre eigenen Veranstaltungen benötigt und für Drittanfragen nur eingeschränkt Kapazitäten bereitstellen kann. Überdies ist die Stadtbücherei zurzeit barrierearm, nicht jedoch wie KulturL barrierefrei erreichbar. Schließlich ist auch die VHS nicht direkt mit KulturL vergleichbar, weil die VHS nicht direkt in der Ladenstrasse liegt und dort nicht als Frequenzbringer der Innenstadt fungieren kann. Überdies ist die Nutzung der VHS v.a. durch die VHS-Kurs- und Veranstaltungen bestimmt und daher nur stark eingeschränkt von Dritten buchbar.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Je nach gewählter Variante (siehe Tabelle):

Variante 1

2024 (5 Monate)    50.657,00 €

2025    121.577,00 €

2026    123.202,00 €

 

Variante 2

2024 (5 Monate)   34.700,00 €

2025    83.280,00 €

2026     84.905,00 €

 

Die Finanzierung erfolgt ggf. über den Nachtrag.

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