Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/037-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Fortsetzung von KulturL über den geförderten Zeitraum hinaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Kultur und Tourismus
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
28.03.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
06.05.2024
|
Beschlussvorschlag
-
Der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss beschließt, das Format „KulturL“ aus städtischen Mitteln zunächst bis Ende 2026 entsprechend einer der zwei vorgestellten Varianten fortzusetzen mit dem Ziel, es nach Fertigstellung des Bürgerforums dort zu verstetigen.
- Die Ratsversammlung beschließt, die für die Fortsetzung von KulturL erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gem. § 4 Nr.1 und 5 der Zuständigkeitsordnung ist der SKT-Ausschuss zuständig.
Gem. § 28 Nr. 3 der Gemeindeordnung SH ist die Ratsversammlung zuständig.
2. Sachdarstellung
Der Kulturladen „KulturL“, der im April 2023 durch die Stadt Schleswig eröffnet wurde, dient der kulturellen Belebung der Innenstadt, bietet Kulturschaffenden einen Raum für ihre Auftritte und ermöglicht Kulturinteressierten mit geringem Einkommen niedrigschwellig kulturelle Teilhabe. Das Format wurde bislang zu 75 % durch das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des sog. Innenstadtprogramms gefördert. Diese Förderung endet am 31.07.2024. KulturL erfüllt schon jetzt Aufgaben, die nach Fertigstellung des Bürgerforums von diesem übernommen werden können. Die Verwaltung zeigt in VO/2024/037 zwei Varianten auf, wie KulturL fortgeführt werden könnte.
3. Stellungnahme der Verwaltung
Eine Fortsetzung des Formates ist aus Sicht der Verwaltung sehr zu empfehlen. Mit einer Fortsetzung nach Variante 2 (vgl. Tabelle in VO/2024/037) wäre aus Sicht der Verwaltung das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet.
4. Finanzielle Auswirkungen
Je nach gewählter Variante:
Variante 1
2024 (5 Monate) 50.657,00 €
2025 121.577,00 €
2026 123.202,00 €
Variante 2
2024 (5 Monate) 34.700,00 €
2025 83.280,00 €
2026 84.905,00 €
