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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/039

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die 1. Änderung der Gestaltungssatzung für die Bereiche Altstadt und Holm wird als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschusses die Beschlüsse für die Ratsversammlung über Satzungen nach dem Planungs- und Landesbaurecht vor.

 

2. Sachdarstellung

Die Gestaltungssatzung für die Altstadt und den Holm ist seit Anfang 2019 rechtskräftig. Seit Inkrafttreten der Satzung wurden viele Gebäude unter Berücksichtigung der Gestaltungsvorgaben errichtet oder erneuert. Dabei hat sich, auch infolge der Energiekrise, Regelungsbedarf unter anderem bei der Zulässigkeit von PV-Anlagen und Wärmepumpen, Fahrradabstellanlagen und der Einhausung von Abfallbehältern ergeben.

 

Die Gestaltungssatzung wurde überprüft und vom Büro Evers und Partner aus Hamburg Änderungsvorschläge erarbeitet, die dem Bau-, Klima- und Umweltausschuss am 21.11.2023 vorgestellt wurden. Der Entwurf der 1. Änderung der Gestaltungssatzung wurde anschließend der unteren Denkmalschutzbehörde und dem SG Straßenrecht der Stadt Schleswig zur Beteiligung vorgelegt. Hinweise oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 1. Änderung der Gestaltungssatzung nebst überarbeitetem Gestaltungsleitfaden als Satzung zu beschließen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Stadt entstehen durch den Beschluss der Änderung der Gestaltungssatzung keine Kosten.

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