Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/056
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Schiedsfrau bzw. des Schiedsmannes für den Schiedsbezirk I
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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06.05.2024
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein ist für die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner die Ratsversammlung zuständig.
2. Sachdarstellung
Herr Lothar Pietschmann gibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt sein Amt als Schiedsmann des Schiedsbezirks I auf.
Im Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 17/2023 vom 29. Dezember 2023 wurde daher bekannt gemacht, dass das entsprechende Amt neu zu besetzen ist.
Bis zum Bewerbungsschluss (01. Februar 2024) hat sich Herr Jens Petersen beworben. Weitere Bewerbungen sind nicht eingegangen.
Herr Petersen erfüllt die persönlichen Voraussetzungen nach § 2 der Schiedsordnung für Schleswig-Holstein, wonach man das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Schiedsamtsbezirk wohnen soll.
Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Jens Petersen als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk I zu wählen.
3. Begründung des Beschlussvorschlages
Gem. § 1 Abs. 1 S. 3 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) ist für jede Gemeinde eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann zu bestellen. Gem. § 1 Abs. 2 können amtsfreie Gemeinden in mehrere Bezirke geteilt werden. Gem. § 12 Abs. 1 SchO tragen die Gemeinden die Sachkosten des Schiedsamtes.
4.. Finanzielle Auswirkungen
Kosten i. H. v. jährlich 2.100,00 Euro für alle acht Schiedspersonen aus dem PSK 122010.5421000
5. Finanzierung
Anmeldung im Haushalt. Keine Einnahmen möglich.
