Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/042
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Art der Vergabe von freien Bauplätzen im Neubaugebiet An den Wichelkoppeln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Wirtschaftsförderung, Bauverwaltung und Liegenschaften
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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07.05.2024
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gem. § 4 a i.V.m. § 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig v. 29.06.2023 entscheidet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss grundsätzlich über den Standort bedeutender städtischer und anderer Bauvorhaben und über die Nutzungen für nicht nur unbedeutende städtische Bauvorhaben und deren nicht nur unwesentliche bauliche Veränderungen.
2. Sachdarstellung
Die Vergabe wurde bereits in der VO/2020/050 festgelegt. Unter Nr. 7, letzter Spiegelstrich ist vermerkt: „Bewerbungen für Grundstücke, die erst zu einem späteren Zeitpunkt Kaufinteressierte finden, sind grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs zu berücksichtigen. Die Vergabe erfolgt durch den Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig.“
Aufgrund der veränderten Finanzierungsmodalitäten am Kapitalmarkt wurden bereits reservierte Grundstücke zurückgegeben, zwischenzeitlich neuen Interessent*innen angeboten und befristet reserviert.
Die Reservierung erfolgt ab sofort grundsätzlich auf ca. vier Monate befristet, um den Interessent*innen Zeit zu geben, die notwendigen Finanzierungszusagen beschaffen zu können, einen zeitnahen Verkauf realisieren zu können und bei Bedarf die Interessent*innen bei der Beschaffung notwendiger Informationen unterstützen zu können. Notwendige Verlängerungen der Reservierungen für die Herbeiführung eines Verkaufs sind dabei nach Einzelfallprüfungen möglich.
Die Vergabe einzelner Grundstücke erfolgt ab sofort nicht mehr durch den Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss, sondern durch das zuständige Sachgebiet nach o.g. Maßgabe.
3. Berichtswesen
Dem Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss ist nach dem Verkauf aller Grundstücke eine Abschlussmeldung im Verwaltungsbericht vorzulegen.
