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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/059

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Aufstellungsbeschluss:

 

Es wird beschlossen, die 33. Änderung des Flächennutzungsplans „Stadthafen“ für das Gebiet „südlich der Plessenstraße, östlich des Grundstücks Plessenstraße 1b sowie die Wasserfläche am Stadthafen“ aufzustellen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauBG soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau-, Klimaschutz und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung

 

2. Sachdarstellung

Es ist vorgesehen, im Bereich des Stadthafens max. 40 Liegeplätze für Hausboote, die als Ferienwohnungen genutzt werden sollen, zu errichten. Zu dem Zweck soll im Westen des Hafengebietes eine Steganlage errichtet werden.

Da die Hausboote überwiegend ortsfest genutzt werden, sind diese als bauliche Anlagen zu werten. In Abstimmung mit dem Innenministerium ist hierfür die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

Weiterhin soll der gesamte Bestand im Bereich des Hafens, sowohl der Bereich an Land als auch auf dem Wasser inklusive des Wohnmobilstellplatzes, planungsrechtlich gesichert werden.

 

Um mit den Hausbooten für die Ferienwohnnutzung das touristische Angebot im Hafenumfeld der Stadt Schleswig zu erweitern, wird empfohlen, parallel zum Bebauungsplan Nr. 112 die 33. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen.

 

3. Finanzierung

Die Kosten übernimmt der/die Vorhabenträger*in. Der Stadt entstehen keine Kosten.

 

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Anlagen

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