Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/060
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 C "Industriegebiet Heinrich-Hertz-Straße" der Stadt Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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07.05.2024
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 C aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes St. Jürgen. Aufgrund der herausfordernden Erschließungssituation konnte der bestehende Bebauungsplan Nr. 40 C für diesen Bereich jedoch nicht umgesetzt werden. In Zusammenarbeit mit den Schleswiger Stadtwerken wurde nun ein Erschließungskonzept für das Plangebiet erarbeitet. Verkehrlich soll das Plangebiet über die im Westen angrenzende St. Jürgener Straße erschlossen werden. Die technische Erschließung und Anbindung an die Regenwasserkanalisation erfolgt ebenfalls über die St. Jürgener Straße. Zusätzlich soll westlich der St. Jürgener Straße ein Regenrückhaltebecken gebaut werden, das (auch mit Blick auf die Entwicklung des Bebauungsplans Nr. 93 zur Erweiterung des Gewerbegebietes in Richtung Norden) die vorhandene Regenwasserkanalisation entlasten soll. Hierfür wird in einem weiteren Verfahren die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 B durchgeführt.
Der vorliegende Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 C sieht abweichend vom ursprünglichen Bebauungsplan die Festsetzung als Gewerbegebiet vor, um möglichen Konflikten mit bestehenden Nutzungen vorzubeugen und die Ansiedlung besonders störender Industriebetriebe zu verhindern. Zusätzlich sieht der Bebauungsplanentwurf den grundsätzlichen Ausschluss von Betriebsleiterwohnungen vor, um mittel- und langfristig Fehlentwicklungen zu verhindern.
3. Handlungsbedarf
Die Erweiterung des Gewerbegebietes St. Jürgen ist ohne die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans nicht möglich. Die Verwaltung empfiehlt, mit dem Aufstellungsbeschluss formal das Bauleitplanverfahren für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 C einzuleiten.
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit dem Aufstellungsbeschluss sind keine unmittelbaren Kosten verbunden. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans (Planungs- und Gutachterkosten) sind bereits im Haushaltsansatz des Fachdienstes Stadtentwicklung berücksichtigt. Die Erschließung des Plangebietes wird über den Haushalt des Fachdienstes Tiefbau abgedeckt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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574,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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