Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/025
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über einen Antrag auf Zuschuss zur Not-Baumfällung auf dem Gelände des Domfriedhofes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Kultur und Tourismus
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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23.05.2024
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
In der Budgetverantwortlichkeit des Fachdienstes Kultur und Tourismus liegt u. a. das Produkt 291010 „Förderung von Religionsgemeinschaften“. Der Sozial, Kultur- und Tourismusausschuss ist gem. § 4 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig zuständig für Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen an kulturelle Vereine und Verbände sowie kulturelle Veranstaltungen.
2. Sachdarstellung
Der Ev.-Luth. Friedhofsverband Schleswig und Umgebung hat 2023 mit Schreiben an den Bürgermeister um eine städt. Unterstützung bzw. Bezuschussung der Kosten zur Verkehrssicherung für eine Not-Baumfällung auf dem Gelände des Domfriedhofes gebeten.
Bei der Not-Baumfällung handelt es sich um drei Bäume im direkt angrenzenden Kreuzungsbereich am Kattenhunder Weg. Allein um den Bereich während der Fällarbeiten verkehrstechnisch abzusichern, sind Kosten i. H. v. 3.781,51 Euro (netto) entstanden.
Wegen akuter Verkehrsgefährdung und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Gehwegbereich mussten die Arbeiten bereits Ende Januar dieses Jahres durchgeführt werden.
Neben Bestattungen erfüllen Friedhöfe auch Funktionen im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Kommune. Dazu gehören u. a. die Erholungsfunktion, die ökologische und für die Stadt klimatische Funktion, die kulturelle und historische Funktion sowie religiöse und soziale Funktion.
Das Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein sieht gem. § 20 Bestattungsgesetz die Kommunen in der Pflicht, sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen im Umfang der Zulassungspflicht gedeckt ist. Dies ist in der Stadt Schleswig durch die drei Friedhöfe gewährleistet, die sich in der Trägerschaft des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Friedhofswesen Schleswig u. Umgebung befinden. Diese Friedhöfe werden als Simultanfriedhöfe betrieben und stehen damit allen Konfessionen dieser Stadt offen. Auf dem Friedhof im Friedrichsberg wird zudem ein muslimisches Grabfeld betrieben. Damit werden Anforderungen erfüllt, die aus gesetzlicher Sicht grundsätzlich der Kommune obliegen.
§ 22 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes S-H sieht vor, dass in Fällen, in denen die oben beschriebene Vorgehensweise praktiziert wird, die Gemeinden sich aktiv an den Kosten des Friedhofes beteiligen, die nicht durch Gebühren oder Benutzungsentgelte gedeckt sind. Im vorliegenden Fall geht es um die kurzfristige Herstellung der Sicherheit für die Besucher*innen des Domfriedhofes sowie der Verkehrsteilnehmer*innen im betroffenen Bereich, die durch keinerlei Gebühren gedeckt werden.
Da es sich in diesem Fall nicht nur um den „normalen“ Baumbestand auf dem Friedhofsgelände handelt, sondern auch um einen für die angrenzenden und damit gefährdeten Verkehrsteilnehmer*innen im öffentlichen Bereich, sieht der Fachdienst Kultur und Tourismus eine einmalige Kostenbeteiligung (Übernahme der Verkehrssicherungsmaßnahme) der Stadt Schleswig für angezeigt.
Die gesamte Baumfällungsaktion hat Kosten v. rd. 17.000 Euro verursacht. Die Rechnung liegt der Verwaltung vor. Die Kosten für die Verkehrssicherungsmaßnahme werden hiermit bestätigt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die beantragten Mittel i. H. v. 3.781,51 Euro sind nicht im Haushalt 2024 veranschlagt.
4. Finanzierung
Zur Beteiligung der Stadt Schleswig an den Kosten für eine Not-Baumfällung auf dem Domfriedhof i. H. v. 3.781,51 Euro wird der Betrag aus dem Produkt 291010 „Förderung von Religionsgemeinschaften“ erstattet. Ein Ausgleich findet über das Budget 35 statt.
