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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/068

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, beim Produktsachkonto 111120.7815066 – ARAP für geleistete Zuwendungen - Sanierung Mühlental, einen Betrag in Höhe von 119.773,05 Euro außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen beim Produktsachkonto 111120.6811000 - Investitionszuwendungen vom Land.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 82 Abs.1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) ist die Ratsversammlung für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen zuständig.

 

2. Sachdarstellung

 Für die Herrichtung des Gebäudes Mühlental 10 in Schleswig als Flüchtlingsunterkunft liegt eine Abschlagsrechnung für Elektroarbeiten über 119.773,05 Euro vor. Diese wurde durch das baubegleitende Architekturbüro auf Richtigkeit geprüft und ist bereits bis zum 08.05.2024 fällig. Die Herrichtung des Gebäudes war ursprünglich im Ergebnishaushalt 2024 als Unterhaltungsaufwand eingeplant. Durch die Gewährung einer Landesförderung für die Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften, ist diese Maßnahme investiv im Finanzhaushalt 2024 abzubilden.

 

3. Problemdarstellung

Für die Auszahlung der Rechnung stehen beim Produktsachkonto 111120.7815066 – ARAP für geleistete Zuwendungen - Sanierung Mühlental, keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Höhe der außerplanmäßigen Auszahlung übersteigt den Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung, für die der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 GO erteilen kann.

 

4. Finanzierung

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Mehreinzahlung bei dem Produktsachkonto 111120.6811000 - Investitionszuwendungen vom Land. Hier sind bisher nicht eingeplante Fördermittel in Höhe von 300 TEUR eingegangen.

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