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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2024/077

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Ja

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 5, 1. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Schul-, Jugend- und Sportausschuss für Entscheidungen über Schulgebäudeplanung bis Abschluss Leistungsphase 3 – dies beinhaltet Schulhöfe - zuständig. Im Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss wird vorab um Kenntnisnahme gebeten. Die endgültige Beschlussvorlage wird vom Fachbereich II in den Schul-, Jugend- und Sportausschuss eingebracht.

 

2. Sachdarstellung

Anlass:

Der Schulhof der Bruno-Lorenzen-Schule (inkl. Innenhof) ist stark sanierungsbedürftig.

Zum einen ist die große Asphaltfläche aufgrund ihres Alters marode und hat auch durch diverse Baumaßnahmen an den Gebäuden der Schule so stark gelitten, dass hier die Sicherheit der Nutzer in den Fokus zu nehmen ist. Zum anderen ist die Ausstattung des Schulhofs mit Spiel-, Bewegungs- und Sitzelementen, Vegetation, Beleuchtung usw. ungenügend oder nicht vorhanden.

 

Darüber hinaus verlaufen derzeit die Regen- und Schmutzwasserleitungen in einer gemeinsamen Grundleitung (Mischkanalisation) über den Hof. Diese Bauweise ist nicht zeitgemäß und nur noch im Bestand geduldet. Auch der Anschlusskanal in der Spielkoppel liegt derzeit als Mischkanalisation vor. Die Stadtwerke SH planen einen Umbau in Trennkanalisation voraussichtlich ab 2026, um bei Starkregen Überläufe von Schmutzwasser in Vorflutgräben zu verhindern und damit die Wasserqualität zu verbessern.

 

Es ist zudem sinnvoll, die Maßnahmen der Stadtwerke sowie der Anarbeitungen im Außenbereich nach Abschluss der Baumaßnahmen zeitlich mit der Überarbeitung des Schulhofs zu koppeln, um hier nicht zusätzliche Kosten durch mehrmalige Überarbeitung zu erzeugen.

 

Mit der Planung der beiden Maßnahmen soll – vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung- ein Planungsbüro beauftragt werden. Für die Gestaltung des Schulhofs soll eine Nutzerbeteiligung, voraussichtlich in Form eines Workshops mit der Schule unter Beteiligung des Planungsbüros, durchgeführt werden.

 

Zeitlicher Ablauf:

Der Rahmenterminplan ist im Anhang angefügt. Die mögliche Planung soll nach positiver Beschlussfassung im Schul-, Jugend- und Sportausschuss in diesem Jahr starten. Die Bauphase liefe ab Mitte 2025 bis Mitte 2026.

 

3. Finanzierung

Die Baukosten werden auf 800.000 € brutto geschätzt (Kostenrahmen), die Planungskosten auf 160.000 €, in der Summe 960.000 €. Im Haushalt 2024 stehen 60.000 € zur Verfügung. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen in den Haushalten 2025 (500.000 €) und 2026 (400.000 €) zur Verfügung gestellt werden.

 

 

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Anlagen

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