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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/079

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser gemäß der Präsentation „Hochwasserschutz für Schleswig aus Sicht des Kanalnetzbetreibers“ vom 24.04.2024 umgesetzt werden. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushaltes und des Haushalts 2025.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Nach § 2 Nr. 5 der Zuständigkeitsverordnung entscheidet der Bau- Klima und Umweltausschuss über Entwürfe, Bauprogramme und Nutzungen für nicht nur unbedeutende städtische Bauvorhaben und deren nicht nur unwesentlichen baulichen Veränderungen. Der Werkausschuss Abwasserentsorgung / Umweltdienste ist gemäß § 6 Abs. 1 der Zuständigkeitsversorgung für Angelegenheiten innerhalb der Betriebszweige des Eigenbetriebs „Schleswiger Stadtwerke, Abwasserentsorgung“ zuständig, sofern diese nicht in andere Zuständigkeitsbereiche fallen. 

 

Gemäß § 9 der Hauptsatzung i. V. m. § 27 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben.

 

2. Sachdarstellung

Aufgrund des Hochwasserereignisses im Oktober 2023 wurden seitens der Stadtwerke, in Zusammenarbeit mit der Stadt Schleswig, Fachbereich Bau, Maßnahmen erarbeitet, welche das Stadtgebiet bei einem möglichen erneuten Hochwasserereignis schützen sollen und den Erhalt der Kulturlandschaft sichern sollen.

 

Je nach der topografischen Lage im Stadtgebiet sind die Teilbereiche unterschiedlich betroffen.

 

Die Maßnahmen können lediglich einen Schutz vor Hochwasser von bis zu 1,50 m Normalhöhen Null (NHN) sicherstellen. Bei höheren Pegeln tritt das Hochwasser über die Uferbefestigung.

 

Dies bedeutet, dass die Maßnahmen keinen vollumfänglichen Schutz vor Hochwasser aus der Schlei gewährleisten können, sind jedoch geeignet, um ein erhöhtes Zeitkontingent zum Einläuten weiterer Schutzmaßnahmen zu garantieren.

 

3. Lösungsmöglichkeiten

Folgende Maßnahmen sind zum Schutz vor Hochwasser möglich:

  1. Der Einbau von Rückstauklappen
    1. Plessenstraße
    2. Hafengelände (bereits umgesetzt)
    3. Bereich Holm
    4. Rackerstall / Hafengang (bereits umgesetzt)
    5. Parkplatz bei der Knud-Laward-Straße (bereits umgesetzt)
  2. Einbau von Schiebern oder Rückstauklappen
    1. Pension „Weißer Schwan“
    2. Schleistraße
    3. Gottorfer Damm
    4. Theaterstraße
    5. Knud-Laward-Straße
  3. Einzelmaßnahmen
    1. Schleuse am Burgsee: Einbau Hochwasserpumpen oder Einbau einer Steuerung für elektrische Schleusen zum automatisierten Betrieb
    2. Sedimentationsbecken in der Plessenstraße: Einbau Hochwasserpumpen
    3. Knud-Laward-Straße: Einbau Druckrohrleitung (bereits umgesetzt)
    4. Verschlossene Kanaldeckel, z.B. im Bereich Holm, Königswiesen, Wikingeck
    5. Brücke im Gebiet „Auf der Freiheit“ / dänische Schule: Einbau eines Hochwasserwehrs
  4. Erstellung einer Hochwassergefahrenkarte

Durch die Erstellung einer Hochwassergefahrenkarte wird die topografische Lage im gefährdeten Bereich detailliert dargestellt. Dadurch sind gezielte Schutzmaßnahmen in Abstimmung mit allen Akteuren möglich.

 

Weitere Maßnahmen sind im Einzelnen zu prüfen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 2.000.000 Euro brutto. Die geschätzten Gesamtkosten müssen vor der Ausführung detailliert kalkuliert werden. Die Kosten werden sowohl von der Stadt Schleswig, als auch von den Schleswiger Stadtwerken, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung getragen.

 

Die Kosten für die Rückstauklappen, die Schieber, sowie die verschlossenen Kanaldeckel werden vom Haushalt der Schleswiger Stadtwerke gedeckt.

 

Gemäß der groben Kostenschätzung beläuft sich der finanzielle Anteil der Stadt auf ca. 1.500.000 Euro. Die Kosten verteilen sich anteilig auf den ersten Nachtragshaushalt 2024, sowie auf das Haushaltsjahr 2025.

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Anlagen

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