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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/061

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die erneute Veränderungssperre für den Teilbereich südlich und östlich der Knud-Laward-Straße, westlich des Wiesengangs und des St. Johannisklosters und nördlich der Schlei des Bebauungsplans Nr. 92 „Altstadtbereich“, wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau-, Klimaschutz und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung über städtebauliche Satzungen vor.

 

2. Sachdarstellung

Am 16.03.2021 hat der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schleswig die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 „Altstadtbereich“ – Gebiet beidseitig des Gallbergs und der Langen Straße, westlich des Hafenganges und Wiesenganges, nördlich der Straße Am Hafen und der Schlei sowie östlich der Plessenstraße beschlossen. Am 10.05.2021 hat die Ratsversammlung zur Sicherung der Planung für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 92 eine Veränderungssperre beschlossen. Diese Veränderungssperre trat nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Am 24.04.2023 hat die Ratsversammlung die Verlängerung dieser Veränderungssperre beschlossen. Diese tritt mit Ablauf eines Jahres außer Kraft. Da die Bauleitplanung noch nicht abgeschlossen ist und die Planung weiterhin gesichert werden soll, soll die erneute Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 3 BauGB beschlossen werden.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen keine Kosten.

 

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Anlagen

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