Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/074
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Wahl bzw. Benennung der Vertreterinnen und Vertreter in sonstigen Gremien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Allgemeine Verwaltung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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08.07.2024
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Beschlussvorschlag
Es werden die nachstehend aufgeführten Personen in die entsprechend genannten Gremien gewählt bzw. benannt:
Schulleiterwahlausschuss Förderzentrum Schleswig-Kropp |
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ordentliches Mitglied |
stellvertretendes Mitglied |
Für die CDU-Fraktion |
Jasper Sütterlin |
Susanne Roß |
Für die SPD-Fraktion |
Klaus-Peter Katzer |
Ann-Kathrin Dose |
Für die GRÜNEN-Fraktion |
Bärbel Karstens |
Matthias Maluck |
Für die SSW-Fraktion |
Kirsten Nielsen |
Helmuth Pehle Marion Barz |
Für die FDP/FW-Fraktion |
Holger Hoffmann |
Heidi Hoffmann |
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1. Zuständigkeit
Die Ratsversammlung ist gemäß §§ 28 Nr. 20 und 39 Abs. 1 GO zuständig.
2. Sachdarstellung
Derzeit sind die Förderzentrumsleitung und die stellv. Förderzentrumsleitung unbesetzt. Bis zur endgültigen Besetzung haben Frau Ilka Wegner die kommissarische Förderzentrumsleitung und Herr Benjamin Dimanski die kommissarische stellv. Förderzentrumsleitung übernommen.
Da sowohl die Stadt Schleswig als auch die Gemeinde Kropp Träger des Förderzentrums sind, ist ein gemeinsamer Schulausschuss erforderlich. Gemäß § 2 der zwischen der Stadt Schleswig und der Gemeinde Kropp geschlossenen Vereinbarung bilden Stadt und Gemeinde einen gemeinsamen Schulleiterwahlausschuss und entsenden jeweils Mitglieder zu gleichen Teilen in den Schulleiterwahlausschuss. Demnach sind 5 Vertreter*innen sowie 5 Stellvertreter*innen von der Stadt Schleswig zu benennen. Die Mitglieder des Schul-, Jugend- und Sportausschusses verständigten sich in der Sitzung am 23.01.2024 darauf, aus jeder Fraktion eine/n Vertreter *in sowie eine/n Stellvertreter*in für den Schulleiterwahlausschuss zu benennen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Sitzungsgeld in Höhe von 35,00 € je Teilnahme pro Bürgerlichem Mitglied.
