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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/074

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es werden die nachstehend aufgeführten Personen in die entsprechend genannten Gremien gewählt bzw. benannt:

 

Schulleiterwahlausschuss Förderzentrum Schleswig-Kropp

 

ordentliches Mitglied

stellvertretendes Mitglied

Für die CDU-Fraktion

Jasper Sütterlin

Susanne Roß

Für die SPD-Fraktion

Klaus-Peter Katzer

Ann-Kathrin Dose

Für die GRÜNEN-Fraktion

Bärbel Karstens

Matthias Maluck

Für die SSW-Fraktion

Kirsten Nielsen

Helmuth Pehle

Marion Barz

Für die FDP/FW-Fraktion

Holger Hoffmann

Heidi Hoffmann

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung ist gemäß §§ 28 Nr. 20 und 39 Abs. 1 GO zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Derzeit sind die Förderzentrumsleitung und die stellv. Förderzentrumsleitung unbesetzt. Bis zur endgültigen Besetzung haben Frau Ilka Wegner die kommissarische Förderzentrumsleitung und Herr Benjamin Dimanski die kommissarische stellv. Förderzentrumsleitung übernommen.

 

Da sowohl die Stadt Schleswig als auch die Gemeinde Kropp Träger des Förderzentrums sind, ist ein gemeinsamer Schulausschuss erforderlich. Gemäß § 2 der zwischen der Stadt Schleswig und der Gemeinde Kropp geschlossenen Vereinbarung bilden Stadt und Gemeinde einen gemeinsamen Schulleiterwahlausschuss und entsenden jeweils Mitglieder zu gleichen Teilen in den Schulleiterwahlausschuss. Demnach sind 5 Vertreter*innen sowie 5 Stellvertreter*innen von der Stadt Schleswig zu benennen. Die Mitglieder des Schul-, Jugend- und Sportausschusses verständigten sich in der Sitzung am 23.01.2024 darauf, aus jeder Fraktion eine/n Vertreter *in sowie eine/n Stellvertreter*in für den Schulleiterwahlausschuss zu benennen.

 

3.  Finanzielle Auswirkungen

Sitzungsgeld in Höhe von 35,00 € je Teilnahme pro Bürgerlichem Mitglied.

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