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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2024/055

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

  1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.

 

  1. Sachdarstellung

Der Bericht der Gleichstellungsbeauftragten über ihre Tätigkeit ist als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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