Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/092
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über eine überplanmäßige Auszahlung beim Produktsachkonto 111120.7811002- Rückzahlung von erhaltenen Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen, Land
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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08.07.2024
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, beim Produktsachkonto 111120.7811002 – Rückzahlung von erhaltenen Zuweisungen für Investitionsmaßnahmen, Land, einen Betrag in Höhe von 52.945,25 Euro überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen beim Produktsachkonto 111120.7851020 – Bau Kulturhaus Auf der Freiheit-.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 82 Abs.1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) ist die Ratsversammlung für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen zuständig.
2. Sachdarstellung
Mit Bescheid vom 15.08.2022 von der Staatskanzlei des Ministerpräsidenten wurde eine Zuwendung für den barrierefreien Umbau des Schleswiger Rathauses aus dem Fonds für Barrierefreiheit in Höhe von 300.000 Euro gewährt. Da die Maßnahme bis zum Ende des Bewilligungszeitraums (31.12.2024) nicht abgeschlossen werden kann, wurde der Zuwendungsbescheid mit Schreiben vom 21.05.2024 im Umfang von 256.945,25 Euro widerrufen, verbunden mit einer Rückforderung der bisher geleisteten Fördermittel bis zum 30.06.2024. Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf 52.945,25 Euro. Diese Frist zur Rückerstattung konnte einmalig bis zum 31.07.2024 verlängert werden.
3. Problemdarstellung
Für den Erstattungsbetrag stehen beim Produktsachkonto 111120.7811002- Rückzahlung von erhaltenen Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen derzeit keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Erstattungsbetrag wurde zwar für den Nachtragshaushalt angemeldet, die Fälligkeit der Erstattung liegt aber vor einer zu erwartenden Genehmigung des Nachtragshaushaltes. Ein Beschluss der Ratsversammlung ist erforderlich, da der Betrag der überplanmäßigen Auszahlung den Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung übersteigt, für die der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 der GO erteilen kann.
4. Finanzierung
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Minderauszahlung bei dem Produktsachkonto 111120.7851020- Bau Kulturhaus Auf der Freiheit. Hier stehen noch rund 7,7 Mio. Euro zur Verfügung, die in diesem Haushaltsjahr nicht mehr verausgabt werden.
